Frankfurter Rundschau: Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Auskunftspflicht gegenüber Journalisten:
Frankfurt (ots)
Interessant und gefährlich ist freilich die Bemerkung der Leipziger Richter, garantiert sei nur "ein Minimalstandard an Auskunftspflichten". Sollte das bedeuten, dass der Informationsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden nach der Leipziger Entscheidung nunmehr beschränkt ist, dann wäre das nicht akzeptabel. Das Urteil hätte es verdient, vom Bundesverfassungsgericht schnellstmöglich überprüft zu werden. Mag sein, dass das Bundesinnenministerium mit dem Ausgang des Verfahrens - die Klage des Journalisten wurde abgelehnt - zufrieden ist. Aber Hans-Peter Friedrich (CSU) sollte sich gelegentlich daran erinnern, dass er nicht nur der Chef der Nachrichtendienste ist, sondern auch Verfassungsminister. Seine Frontstellung gegen die Presse aber zeigt, dass er den Geist der Grundgesetzes nicht verstanden hat.
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