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Frankfurter Rundschau: Eine Frage des Vorsatzes

Frankfurt (ots)

Der Bundesgerichtshof hat das Mordurteil gegen zwei Männer aufgehoben, die aus Lust und Laune bei einem illegalen Autorennen einen Menschen totgefahren haben. Es mag in diesem Fall seine Gründe haben. Die Diskussion, ob eine solche Tat Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge ist, ist nicht die entscheidende. Entscheidend ist die Definition des Vorsatzes, der für Mord und Totschlag eine Voraussetzung ist. Die Opfer illegaler Rennen sind in der Regel arg- und wehrlos, unterstellt man also einen Vorsatz, müsste die Anklage fast immer auf Mord lauten. Aber der feine Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist derzeit nicht umsonst Gegenstand einer Reformdiskussion. Der Vorsatz bleibt weiter eine Sache, die bis von den Gerichten zu beurteilen ist. Auch der bedingte Vorsatz reicht aus. Nimmt man den Tod anderer billigend in Kauf, wenn man wie die Berliner Raser mit 170 Sachen über alle roten Ampeln des Ku'damms brettert? Der gesunde Menschenverstand sagt Ja, der BGH Nein.

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