Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Sicher mit Nanomaterialien arbeiten
Weltgesundheitsorganisation veröffentlicht internationale Leitlinie zum Arbeitsschutz
Dortmund (ots)
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine internationale Leitlinie veröffentlicht, um Beschäftigte vor möglichen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz durch hergestellte Nanomaterialien (manufactured nanomaterials) zu schützen. Die Leitlinie, die sich an Regierungen und Experten in den mehr als 180 Mitgliedsstaaten der WHO richtet, enthält Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung und zu geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit hergestellten Nanomaterialien. In die Leitlinie floss Expertenwissen aus der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein.
Mit der Veröffentlichung der Leitlinie "WHO guidelines on protecting workers from potential risks of manufactured nanomaterials" (WHO Leitlinien zum Schutz der Beschäftigten vor möglichen Gefährdungen durch hergestellte Nanomaterialien) betrat die Weltgesundheitsorganisation Neuland bei der internationalen Regelsetzung für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz. Auf Grundlage systematischer Auswertungen der wissenschaftlichen Literatur wurde die Leitlinie nach dem Vorbild der evidenzbasierten Medizin erstellt.
Mit Hilfe der Nanotechnologie lassen sich die Eigenschaften chemischer Materialien heute sehr gezielt beeinflussen und gestalten. Das eröffnet große Innovationspotenziale beispielsweise für leichte und energieeffiziente Produkte. Jedoch sind Nanomaterialien auch eine Herausforderung für den Arbeitsschutz, weil neben der chemischen Zusammensetzung auch die spezifische Materialgestaltung mit Gesundheitsgefährdungen einhergehen kann. Am Arbeitsplatz können eingeatmete Stäube und Fasern langfristig zu chronischen Erkrankungen der Atemwege führen, wenn sie sich aufgrund ihrer Schwerlöslichkeit in der Lunge anreichern. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen einige Fasermaterialien, deren Staub starre Fasern enthält, die ähnlich wie Asbest wirken.
Als Experte hat Dr. Rolf Packroff, wissenschaftlicher Leiter des Fachbereichs "Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe" der BAuA, an der Leitlinie mitgewirkt. Wichtige Erkenntnisse aus der Forschungsarbeit der BAuA und Schlussfolgerungen aus der technischen Regelsetzung im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) konnten so eingebracht werden. Zu den wesentlichen Punkten gehören dabei die Einteilung von Nanomaterialien in drei gefährdungsbezogene Gruppen und eine Differenzierung zwischen starren und nicht-starren Faserstäuben. Durch diese Unterscheidungen lassen sich die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen differenziert festlegen. Zudem sollen sie eine wissenschaftlich fundierte Risikokommunikation ermöglichen und einer generellen Stigmatisierung von Nanomaterialien entgegenwirken.
Die Leitlinie gibt es in englischer Sprache im PDF-Format im Internetangebot der WHO unter der Adresse http://ots.de/TPRJ6.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de
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