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BSB gibt neuen Ratgeber heraus
Augen auf beim Wohnungskauf

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Berlin (ots)

Wohnungseigentum kann selbst genutzt, veräußert, vererbt oder vermietet werden. Nicht zuletzt dient es als Sicherheit und Altersvorsorge. Potenzielle Erwerber einer Eigentumswohnung sollten sich vor Beurkundung des Kaufvertrages mit der Vielzahl von Rechten und Pflichten beschäftigen, die die künftige Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit sich bringt. Der neue BSB Ratgeber gibt zu diesem komplizierten Rechtsgebiet einen verständlichen und kompakten Überblick.

Da mit dem Wohnungskauf nicht nur das Sondereigentum an der Wohnung, sondern auch Anteile am Gemeinschaftseigentum erworben werden, müssen die auf dem Wohnungseigentumsgesetz basierenden Grundlagen der Gemeinschaft geprüft werden. Wichtige Dokumente sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und zurückliegende Beschlüsse der eventuell schon existierenden Eigentümergemeinschaft, die auch für den Neuerwerber bindend sind.

Der Ratgeber erläutert die wichtigsten Bestandteile von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Diese kann beispielsweise Regelungen zum Ausüben beruflicher Tätigkeiten oder dem Zusammenleben enthalten, die gegen den Erwerb sprechen. Mögliche Sondernutzungsrechte räumen einzelnen Eigentümern die ausschließliche Nutzung einzelner Flächen ein. Auch der Kostenverteilungsschlüssel sollte geprüft werden, denn nachträgliche Änderungen bedürfen der Zustimmung aller Eigentümer. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass Wohnung und zugeordnetes Nebengelass wie Keller oder Stellplatz mit den Angaben der Teilungserklärung übereinstimmen.

Zwingend notwendig ist der Blick in die Beschlusssammlung. Wurden beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen beschlossen, die noch nicht realisiert sind, so kann eine dann auch vom Neuerwerber zu zahlende Sonderumlage fällig werden. Auch das künftig regelmäßig zu entrichtende Hausgeld und die Instandhaltungsrücklagen sollten überprüft werden.

Der Ratgeber gibt Tipps zu den Fragen, die mit dem Verwalter zu klären sind. So sollte man sich bei ihm über die Verträge der Gemeinschaft informieren und den Energieausweis zum energetischen Stand des Hauses vorlegen lassen. Der Ratgeber informiert darüber, welche Prüfungsschritte vor der Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen sollten und wozu der Notar verpflichtet ist. Dazu muss u.a. der aktuelle Grundbuchauszug vorliegen, die Bedingungen zur Fälligkeit des Kaufpreises sind besonders sorgfältig zu prüfen, auf lastenfreien Erwerb ist zu achten. Regelungen zum Übergang des Besitzes und zur Rechtsstellung in der Eigentümergemeinschaft sind zu treffen.

Beim Kauf einer gebrauchten Wohnung sollte besonders die Mängelhaftung unter die Lupe genommen werden, denn fast alle Kaufverträge enthalten einen wirksamen Haftungsausschluss. Hier empfiehlt sich zuvor eine genaue bautechnische Prüfung durch einen Sachverständigen.

Wegen des mit einem Wohnungserwerb einhergehenden wirtschaftlichen Risikos empfiehlt der Ratgeber generell die gründliche Prüfung des Kaufvertrages durch einen Anwalt des Vertrauens - gleich ob eine bereits bestehende oder noch zu errichtende Immobilie gekauft wird.

Der Bauherren-Schutzbund e.V. bietet kompetente rechtliche und bautechnische Beratung für Käufer, Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften durch Vertrauensanwälte und unabhängige Bauherrenberater an.

Pressekontakt:

Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel.: 030/3128001
E-Mail: office@bsb-ev.de

Original-Content von: Bauherren-Schutzbund e.V., übermittelt durch news aktuell

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