Überzahlung beim Hausbau vermeiden
Berlin. Die Experten des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) warnen private Bauherren vor einer Überzahlung beim Hausbau. In der aktuell angespannten Marktsituation beobachten die unabhänbgigen Berater:innern der Verbraucherschutzorganisation immer häufiger, dass Bauherren von Firmen kopflastige Zahlungspläne zur Unterschrift vorgelegt werden. Das Risiko: Die Häuslebauer zahlen während des Bauprozesses mehr Abschläge als an Gegenwert auf der Baustelle entsteht. Bei einer Pleite des Unternehmens ist das zu viel bezahlte Geld verloren. Bauherren sollten ihre Verträge deshalb dringend vor der Unterschirft von einem unabhängigen Fachanwalt prüfen lassen.
Der BSB weist darauf hin, dass sich Zahlungspläne grundsätzlich immer nach dem Baufortschritt und der Fertigstellung des Bauwerks richten müssen. Ratenzahlungen sollten grundsätzlich nach erbrachter Leistung fällig werden und deren Höhe sollte dem Wertzuwachs des Bauwerks entsprechen. Bei den ersten Abschlagszahlungen dürfen private Bauherren zudem fünf Prozent der vereinbarten Gesamtkosten einbehalten. Dieser sogenannte Sicherheitseinbehalt dient der rechtzeitigen Fertigstellung des Werks ohne wesentliche Mängel. Eine weitere Sicherheitsleistung: Bis zur Abnahme muss der Bauherr per Gesetz nur 90 Prozent der Gesamtvergütung zahlen. Die restlichen 10 Prozent werden erst nach der Abnahme fällig. Dies hilft dem Bauherrn mit Nachdruck die Beseitigung von Baumängeln zu fordern.
Ihr Ansprechpartner Erik Stange Pressesprecher Bauherren-Schutzbund e.V. Brückenstraße 6 10179 Berlin Tel. 030 400339 502 Fax 030 400339 512 E-Mail: presse@bsb-ev.de www.bsb-ev.de Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ Amtsgericht Charlottenburg Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz