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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet im Diesel-Abgasskandal von VW Beratung zum Vergleich der Musterfeststellungsklage an

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet im Diesel-Abgasskandal von VW Beratung zum Vergleich der Musterfeststellungsklage an
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Eine Woche nach der Einigung zwischen der Volkswagen AG und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind weiterhin viele Fragen für die Verbraucher offen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft aus Lahr bietet auf ihrer Website www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen einen großen Fragenkatalog mit Antworten an, der nach und nach ergänzt wird. Zudem ermöglicht ein Vergleichsrechner Anhaltspunkte zum Vergleichsangebot von VW und den Einstieg in eine kostenlose Beratung. Ergänzt wird das Angebot in Kürze durch eine Beratung, die für Mandanten kostenfrei ist.

In der Musterfeststellungsklage gegen VW haben die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und sind daher bestens darauf vorbereitet, Betroffene zu beraten und zur ihrem Recht zu verhelfen. Die Kanzlei gehört mit ihrem Know-how zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt in jedem Fall anwaltliche Beratung.

Hier die drei wichtigsten Fragen und Antworten zum Vergleich der Musterfeststellungsklage:

1. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Verbraucher ein
   Vergleichsangebot von VW erhalten?
   1. Der Erwerb erfolgte durch einen Verbraucher (also nicht zu gewerblichen
      Zwecken).
   2. Im Fahrzeug muss der Dieselmotor EA189 verbaut worden sein.
   3. Der Verbraucher hat sich in das Klageregister der Musterfeststellungsklage
      eingetragen. Wer sich nicht eingetragen hat, erhält auch kein
      Vergleichsangebot.
   4. Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2016 gekauft worden sein.
2. Wer ist vom Vergleichsangebot ausgeschlossen?
   1. Alle, die sich nicht an der Musterfeststellungsklage durch eine Eintragung
      ins Klageregister beteiligt haben
   2. Wer sein Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben hat.
   3. Betroffene, die zum Zeitpunkt des Kaufs im Ausland gemeldete waren,
      bleiben unberücksichtigt.
   4. Verbraucher, die ihre Ansprüche an Dienstleister abgetreten haben,
      erhalten kein Angebot.
   5. Wer bereits einen Vergleich abgeschlossen oder ein Urteil erstritten hat,
      ist nach den Kriterien von VW nicht vergleichsberechtigt.
3. Was passiert, wenn es zu Unstimmigkeiten mit VW darüber kommt, wer überhaupt
   ein Angebot erhält? Viele Konstellationen sind auch nach dem Vergleich
   unklar. Streiten kann man beispielsweise über die Frage, wer Verbraucher oder
   wer tatsächlich Erwerber ist. Unklar ist zum Beispiel wie es sich verhält,
   wenn das vom Diesel-Abgasskandal betroffene Fahrzeug mehrfach verkauft worden
   ist. Welcher Erwerber erhält ein Angebot, welcher nicht? Die Kanzlei Dr.
   Stoll & Sauer schafft in der Einzelfall-Analyse weitestgehend Klarheit. Für
   Unklare Fälle ist im Vergleich die Einrichtung einer Schlichtungsstelle
   vorgesehen, die Betroffene anrufen können.

Und Hier nochmals die wichtigsten Eckdaten des Vergleichs mit VW

1. Die Volkswagen AG verpflichtet sich, 830 Millionen Euro als Entschädigung an
   Teilnehmer der MFK auszubezahlen.
2. Der Vergleich erspart den Teilnehmern eine eigene Klage – so wie es das
   Verfahren zur MFK vorsieht, wenn es denn zu Ende geführt worden wäre. So gibt
   es jetzt ohne Umwege Geld.
3. Mit dem Vergleich erhalten Vergleichsberechtigten Entschädigungsangebote
   zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs.
4. Vergleichsberechtigt sind rund 260.000 Teilnehmer der
   Musterfeststellungsklage.
5. Ausgeschlossen vom Vergleich sind allerdings einige Verbraucher,
   beispielsweise diejenigen, die die zum Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz nicht in
   Deutschland hatten oder die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben
   haben. Diesen Verbrauchern steht es jetzt frei, eine Individualklage
   einzureichen.
6. VW wickelt den Vergleich in Eigenregie über eine Online-Plattform ab. Die
   Teilnehmer der MFK erhalten in naher Zukunft ein Informationsschreiben. Die
   Vereinbarung sieht vor, dass die Betroffenen im Zeitraum vom 20. März 2020
   bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen können.
   Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich.
7. Der vzbv hat eine Drei-Stufen-Kontrolle bei der Abwicklung des Vergleichs
   festgeschrieben: VW verpflichtet sich, den Teilnehmern der MFK eine
   anwaltliche Erstberatung von bis zu einmalig 190 Euro (netto) zu bezahlen.
   Der vzbv rät den Verbrauchern dazu, sich von Anwälten beraten zu lassen, die
   mit dem Dieselskandal vertraut sind. Ein Wirtschaftsprüfer überwacht,
   kontrolliert und zahlt die Entschädigung an die Teilnehmer der MFK aus. Ein
   Monitoring-Team überwacht die Arbeitsweise, die Auszahlpraxis und regelt
   Problemfälle.
8. Der Vergleich ist für die Teilnehmer nicht verpflichtend. Jeder Verbraucher
   ist in seiner Entscheidung frei, das Angebot anzunehmen oder nicht. Jeder
   sollte überprüfen, ob eine individuelle Klage lukrativer sein kann als die
   Annahme des Vergleichs. Um das herauszufinden, bietet die Kanzlei Dr. Stoll &
   Sauer eine kostenfreie Beratung für die angemeldeten Verbraucher an. Mit
   unserem Vergleichsrechner (
   http://www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen ) können die Verbraucher
   bereits erste Zahlen an die Hand bekommen. Die Verbraucherkanzlei rät
   dringend dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen.
9. Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage zurücknehmen, wenn der Vergleich
   abgewickelt worden ist. Erst dann ist das gerichtliche Verfahren beendet. Für
   alle Betroffenen, die sich wirksam zum Klageregister angemeldet hatten, endet
   die Hemmung der Verjährung spätestens sechs Monate nach der Rücknahme der
   Musterfeststellungsklage.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
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