Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
OLG Stuttgart lädt im Diesel-Abgasskandal aktuellen und ehemaligen Porsche-Boss vor
Auf Antrag von Dr. Stoll & Sauer müssen Müller und Blume vor Gericht
Lahr (ots)
Im Diesel-Abgasskandal müssen am 23. September 2020 erstmals Spitzen von VW und Porsche vor Gericht erscheinen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Beweiserhebung den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG und VW AG, Matthias Müller, den aktuellen Porsche AG Vorstandschef, Oliver Blume, sowie Stefan Fegg, ehemaliger Leiter der Modelreihe Cayenne, und Michael Becker, ehemaliger Leiter Modellreihe Macan, vorgeladen. Die Vorgeladenen (Az. 16a U 186/19) sollen darüber Auskunft erteilen, wer und ab wann Kenntnis darüber hatte, dass in einem Porsche Macan Diesel V6 TDI Euro 3.0 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.
VW-Spitze muss im Abgasskandal endlich die Wahrheit preisgeben
Der VW-Konzern ist nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bisher bei der Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals nur mit Tricks und Täuschungen aufgefallen. Im größten und komplexesten Betrugssachverhalt der deutschen Nachkriegsgeschichte hält sich der Konzern nach wie vor bedeckt und äußert sich vor Gericht nur vage. Die wahren Tatsachen sollen offensichtlich für immer unter Verschluss bleiben. Wer hat den Einbau angeordnet? Wer wusste wann Bescheid? Wer hat die Täuschung organisiert? Waren womöglich auch Behörden involviert? Fragen, die bis heute auf Antworten warten. Die groß angekündigte Veröffentlichung eines internen Untersuchungsberichts der US-Kanzlei Jones Day ist schon lange abgeblasen worden. Der Bericht von Jones Day ist offensichtlich im Giftschrank von VW weggeschlossen. Da lässt sich nur erahnen wie tief wahrscheinlich die Führungsspitze in den Skandal involviert ist.
Der 23. September 2020 könnte jetzt Licht ins Dunkle des Abgasskandals bringen. Der für den Abgasskandal eigens gebildete Spezialsenat 16a des Oberlandesgerichts Stuttgart hat für diesen Termin im Sitzungssaal 2.10 den ehemaligen VW- und Porsche-Vorstandsvorsitzende Matthias Müller und den aktuelle Porsche-Chef Oliver Blume sowie zwei ehemalige Entwicklungsleiter von Porsche vorgeladen. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren will das Gericht Beweise erheben. Über folgende Behauptungen der Verbraucher-Kanzlei sollen die Vorgeladenen befragt werden:
- Dem Vorstand der Porsche AG war bereits bei der Entwicklung des streitgegenständlichen Fahrzeugtyps bekannt, dass die von der Audi AG bezogenen Motoren über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügten.
- Denn die Vorstände der Volkswagen AG, der Porsche AG und der Audi AG hatten besprochen, dass die manipulierten Motoren und Motorsteuergeräte aus den Diesel-Audi-Fahrzeugen auch für die Fahrzeuge der Porsche AG verwendet werden sollten.
- Porsche hat die Motoren der Audi AG für ihre Zwecke modifiziert. Hierzu bedurfte es der Kenntnis der Motorsteuerungssoftware und der darin verbauten Abschalteinrichtungen, weshalb die beteiligten Ingenieure der Porsche AG wussten, welche Abschalteinrichtungen in dem streitgegenständlichen Fahrzeug verbaut waren.
- Die Porsche AG hat bei der Überarbeitung der Motoren auch den Schadstoffausstoß geprüft. Hierbei wurde von Mitarbeitern der Porsche AG erkannt, dass Manipulationen vorliegen.
- Beide vorstehenden Umstände waren auch dem Vorstand bekannt.
- Das Landgericht Stuttgart hatte in erster Instanz die Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags abgelehnt (Az. 20 0 288/17). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer will eine Verurteilung von Porsche und einem Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB erreichen.
Chancen gegen VW-Konzern vor Gericht zu gewinnen sind enorm gestiegen
Die Rechtsprechung hat sich im Fall des Volkswagenkonzerns seit Beginn des Diesel-Abgasskandals 2015 erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19). Die Chancen, sich gegen den VW-Konzern vor Gericht durchzusetzen, steigen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration - beispielsweise den EA 288 oder den im Porsche Macan verbauten Drei-Liter-Motor.
Am Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Im EA 288 und dem Drei-Liter-Motor sollen unter anderem auch ein sogenanntes Thermofenster verbaut worden sein. Beim EA 288 hat das VW bereits am Landgericht Duisburg zugegeben. Daher geht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.
Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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