Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Audi ruft im Diesel-Abgasskandal A8 4.2l zurück
VW-Tochter setzt KBA-Rückruf um
Dr. Stoll & Sauer sieht hohen Schaden
Der Diesel-Abgasskandal ist für die Volkswagen AG noch lange nicht ausgestanden. Neben dem Motor EA288 stehen auch die 4.2-Liter-Motoren unter Verdacht, die Abgasreinigung zu manipulieren. Derzeit lockt das VW-Tochterunternehmen Audi Kunden in die Werkstätten. Ein Software-Update soll aufgespielt werden. Im "Emissionsminderungssystem" gebe es "Unregelmäßigkeiten", heißt es im Kundenanschreiben, das der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorliegt. Zu Deutsch: Das Abgaskontrollsystem ist manipuliert. Die Fahrzeuge verpesten massiv die Umwelt. Hinzukommt, dass die teuren Audi-Modelle im Wert gemindert sind. Der Schaden ist enorm. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die anwaltliche Beratung im kostenfreien Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.
KBA ruft im Dezember 2019 Audi A8 4,2 Liter TDI V8 Euro 6 zurück
Bereits im Dezember 2017 waren die großen Audi-Motoren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auffällig geworden. In einem Schreiben an Audi stellt die Aufsichtsbehörde in einem Audi A8 Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen fest. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt dieses Schreiben vor.
- Darin heißt es: "Schaltungen, die zur Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems durch die verminderte Einspritzung von Reagens außerhalb der Bedingungen des gesetzlichen Prüfzyklus aber im Bereich der Bedingungen, die bei normalen Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, liegen sind nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 der VO (EG) Nr. 715/2007 unzulässig." Und weiter fordert das KBA Audi auf: "Alle unzulässigen Abschalteinrichtungen im Sinne von Nr. 2.16 in Verbindung Nr. 5.1.2.1 der UN-Regelung Nr. 83 und Artikel 3 Nr. 10 in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 2 S. 1 der VO (EG) Nr. 715/2007" sind "aus dem Emissionskontrollsystem" zu entfernen.
- Was sich ziemlich bürokratisch liest, war der Kern des Rückrufs zum Audi A8 4,2 Liter TDI V8 Diesel Euro 6. Das KBA machte in dem Schreiben klar, dass in dem Audi-Motor eine "unzulässige Abschaltvorrichtung" verbaut war. Und für die Behörde war ebenso klar, dass die Abschaltvorrichtung nicht zum Schutz des Motors eingebaut war, wie die VW-Tochter Audi in zahlreichen Gesprächen mit dem KBA beteuert hatte. Audi war gezwungen, so schnell wie möglich die Motoren wieder in einen zulassungsfähigen Zustand zu versetzen. Noch nicht zugelassene Fahrzeuge mussten mit akzeptabler Motorsteuerungssoftware ausgerüstet werden. Audi musste einen Zeitplan zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit vorlegen. Ansonsten drohte das KBA mit dem Widerruf oder Zurücknahme der Typengenehmigung der betroffenen Fahrzeuge.
- Der verpflichtende Rückruf veröffentlichte das KBA allerdings erst zwei Jahre später. Am 11. Dezember 2019 forderte das KBA in seiner Datenbank Audi dazu auf, die Modelle A4, Q7 und A8 4.2l Euro 6, Baujahr 2010 bis 2017 zurückzurufen. Vom Hersteller forderte das KBA die "Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems". Und genau mit diesen Rückrufen werden nun Audi-Kunden konfrontiert.
- Der vorliegende Fall zeigt, wie kostspielig für Audi-Kunden die Manipulation ist und wie enorm der Schaden. Der Audi A8 4.2. Euro 6 kostete über 93.000 Euro. Im Diesel-Abgasskandal um den VW-Motor EA189 urteilten Gerichte bis zu 25 Prozent Schadensersatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung aus. Das wären im den der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegenden Fall bis zu 23.250 Euro minus dem Nutzungsentgelt.
Was Dr. Stoll & Sauer zum Software-Update rät
Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Da helfen auch die Software-Updates nichts. Dem Update muss man sehr skeptisch gegenüberstehen. Audi verspricht zwar, dass die Fahrzeuge wie vor dem Update nutzbar sind. Doch Experten sind der Ansicht, dass ein Software-Update nicht ausreicht, das Problem im Motor zu beheben. Außerdem kann ein Software-Update folgende erhebliche Nachteile für die Geschädigten mit sich bringen:
- Niedrigere Lebenserwartung des Motors
- Leistungsverluste durch Veränderung des Motorverhaltens
- Erhöhter Spritverbrauch
- Bindung an Vertragswerkstätten
- Minderung des Wiederverkaufswertes
- Drohende Fahrverbote, falls das Update nutzlos ist
- Letztlich droht sogar die Stilllegung des Fahrzeugs
Daher rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betroffenen Audi-Kunden zur Beratung. Die Verbraucher-Kanzlei bietet dazu einen kostenfreien Online-Check. Dabei werden die besten Möglichkeiten für den Mandanten ausgelotet und aufgezeigt. Klar ist jedoch, Audi muss zur Verantwortung gezogen werden und Wiedergutmachung leisten.
EuGH macht Hoffnung auf verbraucherfreundliche Urteile
Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19). Im Mittelpunkt stand der Motor EA189. Die Chancen, sich gegen den VW-Konzern vor Gericht durchzusetzen, steigen im Hinblick auf die neueren Motorengenerationen - wie den 4.2-Liter-Motor. Am Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Und in den neuen Motoren werden unter anderem sogenannte Thermofenster verbaut. Das hat VW bereits am Landgericht Duisburg bei einem EA288 zugegeben. Daher geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. VW hat eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA 189 verpestet werden, weil der Stickoxid-Grenzwert nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten wird. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.
Dr. Stoll & Sauer erstreitet Urteil um neuen Motor EA288
Das Landgericht Offenburg verurteilte am 23. Juni 2020 die VW-Tochter Audi und ein Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB (Az. 3 O 38/18). Der Audi A3 2,0 TDI Quattro mit dem Motor EA 288 Euro 6 enthält nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung. Auch bei den großen 4.2-Liter-Motoren könnte es sich so verhalten wie beim EA288. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil hat folgende bemerkenswerte Eckpunkte:
- Das Gericht kritisiert das Prozessverhalten von Audi als "Leugnen". Die sogenannte Teststandserkennung oder Prüfstandserkennung in dem Audi, in der die EU-Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden, hat Audi am Anfang des Verfahrens nicht eingeräumt, sondern den Vorwurf nur als "unzutreffend" bezeichnet. Daraufhin wollte das Gericht Beweise erheben. In neuer Gerichtsbesetzung und nach schriftlichem Nachfragen wurde der Einbau einer als "Umschaltlogik" bezeichnete Abschalteinrichtung verneint. Eine Teststandserkennung räumte Audi dann nach erneutem Nachfragen mit dem Hinweis ein, dass zum Normalbetrieb auf der Straße jedoch kein Unterschied bestehe. Beim nächsten schriftlichen Nachfassen und der Frage des Gerichts, wozu es dann eine solche Erkennung gebe, tat Audi dann so, als ob es selbstverständlich sei, dass der Teststandsbetrieb auch Auswirkungen auf den Katalysator und somit die Abgaskontrolle habe.
- Das Gericht bezog sich in seinem Urteil explizit auf das Gutachten der Generalanwältin am EuGH, Eleanor Sharpston. Die hatte am 30. April 2020 in einem VW-Verfahren temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme, wie ein Thermofenster eines darstellt, als unzulässig bezeichnet (Az. C 693/18). Die Vorschriften, so Sharpston, seien sehr eng auszulegen. Zum Schutz des Motors ist laut Sharpston zwar eine Abschalteinrichtung durchaus zulässig. Dabei erfasst diese Ausnahme nach Ansicht der Generalanwältin nur den Schutz des Motors vor dem Eintreten von unmittelbaren und plötzlichen Schäden (und nicht vor langfristigeren Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust). Die Generalanwältin ist der Ansicht, "dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können." Aus Sicht der Generalanwältin rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung. Gerade damit haben die meisten Hersteller bisher vor Gericht argumentiert. Dieser Begründung dürfte nun ein Riegel vorgeschoben werden.
- Dass kein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt bisher gegen den EA 288 vorliegt, war für den Richter unmaßgeblich. Dafür könne es viele Gründe geben - wie etwa "politischen Einfluss".
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was können Verbraucher im VW-Abgasskandal unternehmen?
Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt.
- Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Der BGH hat in seinem ersten Urteil am 25. Mai 2020 im Fall des Motors EA 189 eine solche Rückabwicklung gebilligt und VW verurteilt.
- Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
- Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.
Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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