Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Stoll & Sauer vor erstem Teilerfolg im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler
Landgericht Freiburg hält Zustellung der Klage in Deutschland für möglich
Einen ersten Teilerfolg gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) konnte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am 25. Januar 2021 vor dem Landgericht Freiburg erzielen (Az. 14 O 333/20). In den bisher über 300 erhobenen Klagen weist die FCA Germany AG die Zustellung der Klageschriften mangels Zuständigkeit ab. Die Kammer sieht das jedoch in einer vorläufigen Einschätzung anders. Dr. Soll & Sauer, so der Richter, habe schlüssig vorgetragen, dass eine „wirksame Zustellung“ erfolgt sei. Zweifel hat das Gericht jedoch, ob der Skandal bei FCA mit dem von VW vergleichbar ist. Am 26. Februar 2021 will das Gericht sein Urteil verkünden. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät betroffenen Verbrauchern zu einer Beratung und empfiehlt dafür ihren kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten und einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt.
FCA-Skandal ist mit dem von VW vergleichbar
Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist sehr zufrieden damit, dass nur fünf Monate nach Einreichung der Klage ein erster Gerichtstermin zustande gekommen ist. Auch will das Landgericht Freiburg dem Taktieren von FCA ein Ende setzen, die Zuständigkeit bei der Zustellung der Klagen im Nebel zu lassen und so die Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen oder gar zu verhindern. Die Zentrale von FCA befindet sich in Amsterdam. Die FCA Germany AG, die FCA nicht nur in Deutschland repräsentiert, sondern unter anderem auch verantwortlich die Fiat-Website für Deutschland betreut, hat ihren Sitz in der Hanauer Landstraße 166, 60314 Frankfurt am Main. Das genügte für die 14. Zivilkammer, um die Wirksamkeit der Klagezustellung feststellen zu wollen. FCA Germany wies bisher die Zuständigkeit für Klagen zurück.
Die Zweifel des Gerichts, ob der Skandal bei FCA mit dem von VW vergleichbar ist, kann Dr. Stoll & Sauer hingegen nicht teilen. Es spielt nach Ansicht der Verbraucherkanzlei keine Rolle, ob der Motor seine Zulassung in Italien wie im vorliegenden Fall erhalten hat oder das Reisemobil in Deutschland. Auch ist für eine Verurteilung aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB ein Rückruf von einer Verkehrsbehörde nicht notwendig. Die Schädigung muss vom Kläger nur plausibel und schlüssig vorgetragen werden. Das hat der Bundesgerichtshof und jüngst auch das Oberlandesgericht Koblenz unterstrichen. Und für Dr. Stoll & Sauer sind die Beweise für die Abgasmanipulation bei FCA und Iveco erdrückend und zeigen Parallelen zum Abgasskandal bei. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern weiter dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Der erste FCA-Fall im Abgasskandal an einem deutschen Gericht
In der am 25. Januar 2020 am Landgericht Freiburg verhandelten Klage stand ein Wohnmobil des Herstellers Dethleffs im Mittelpunkt. Das Modell „Esprit T7150 EB“ basiert auf einen Ducato. Die im Ducato verbauter Multijet-Diesel-Motoren sollen die Abgasreinigung so manipulieren, dass sie auf dem Prüfstand die Grenzwerte für Stickoxid einhalten und im Straßenverkehr die Umwelt verpesten sowie die Gesundheit der Menschen gefährden. Hier die Fakten zur ersten Zivilklage gegen Fiat Chrysler Automobiles, die an einem deutschen Landgericht verhandelt wurde:
- Am 13. Mai 2015 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Dethleffs Esprit T7150 für 62.200 Euro.
- Beim Motor handelt es sich um einen für den Fiat Ducato typischen Multijet 150 Light, 148 PS, Euro 5. Der Motor steht auf einer Liste, die die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zuge von Durchsuchungen bei FCA am 22. Juli 2020 veröffentlicht hatte.
- Mit Klage vom 21. August 2020 soll das Landgericht Freiburg feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet. Am 26. Februar 2021 will das Gericht sein Urteil verkünden.
- Dr. Stoll & Sauer hat im Oktober und November 2020 beim Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das streitgegenständliche Fahrzeug testen lassen. Der Dethleffs „Esprit T7150 EB“ mit der Euroabgasnorm 5 überschritt den Grenzwert für Leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das 9,9-fache. Das Gutachten beweist die Verwicklung des Fahrzeugs in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Das Gutachten ist der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem Landgericht Freiburg zur Verfügung gestellt worden.
- Gegen FCA und Iveco laufen im Zusammenhang mit Durchsuchungen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Im Mittelpunkt steht der Motor des Fiat Ducatos. Die Behörde bittet Fiat-Kunden, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.
- Auch beim Kraftfahrt-Bundesamt wird der Ducato als im Diesel-Abgasskandal verwickelt geführt.
- Die Deutsche Umwelthilfe deckte den Abgasskandal bei Fiat bereits 2016 auf. Der Fiat-Motor schaltet nach 22 Minuten die Abgasreinigung vollständig ab, so das Ergebnis von zahlreichen Tests. Für den Chemiker und Umweltexperten Axel Friedrich sind alle Motoren des Konzerns mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 manipuliert. Sie halten die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein und im normalen Straßenverkehr wird die Luft verpestet.
- Auch bei Untersuchungen durch den ADAC fiel der Fiat Ducato beim Ausstoß von Stickoxiden negativ auf. Bei NOx-Emissionen im normalen Straßenverkehr emittiert der Ducato rund 1.200 mg/km an NOx – erlaubt sind bei Euro 5 180 mg/km.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass bei Fiat der begründete Verdacht besteht, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Abgasreinigung manipuliert wird. Damit wäre der Fall FCA mit dem ersten Abgasskandal der Volkswagen AG vergleichbar. Und VW ist am 25. Mai 2020 vom Bundesgerichtshof wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Dabei spielt es keine Rolle, wo die die entsprechenden Motoren ihre Typgenehmigung erhielten.
- Die Fahrzeuge sind aufgrund der möglichen Abgasmanipulation im Wert gemindert, und den Verbrauchern ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zudem droht den Fahrzeugen die Stilllegung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich dahingehend geäußert, dass manipulierte Motoren nicht genehmigungsfähig sind und daher die Stilllegung möglich ist.
- Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegen Unterlagen vor, aus denen ersichtlich wird, dass im Jahr 2016 dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Bundesverkehrsministerium bekannt war, dass Fiat seine Motoren manipuliert. Die Reise- und Wohnmobile bekamen trotzdem eine Typgenehmigung. Der heutige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) setzte sich damals im Ministerium seines Parteifreundes Alexander Dobrindt für eine einfache Lösung für die Hersteller ein. Anlass der Intervention von Scheuer war ein Schreiben des Reise- und Wohnmobilherstellers Knaus Tabbert, der befürchtete, dass das KBA keine Typgenehmigung für seine Fahrzeuge mehr ausstellen werde, weil die Fiat-Motoren manipuliert sind. Knaus Tabbert ist damit in den Abgasskandal involviert. Gegen das Unternehmen ist bereits in einem anderen Fall Klage eingereicht worden.
- Dr. Stoll & Sauer haben in diesem Zusammenhang auch Strafanzeigen gegen den damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer gestellt und gleichzeitig ihnen angedroht, sie auf Schadensersatz zu verklagen. Schließlich sind beide dafür mitverantwortlich, dass nicht genehmigungsfähige Motoren auf deutschen Straßen in den Umlauf gekommen sind und Umwelt und Verbraucher auf diese Weise geschädigt werden.
Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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