Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Erster Diesel-Abgasskandal bei VW geht in die Verlängerung
OLG Stuttgart verurteilt VW trotz eingetretener Verjährung
Dr. Stoll & Sauer rät auch 2021 zu EA189-Klagen
Für VW gibt es im ersten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA189 kein Entrinnen in die Verjährung. Wie schon das Oberlandesgericht Oldenburg hat auch das Instanzgericht Stuttgart am 9. März 2021 (Az. 10 U 339/20) Volkswagen zur Rücknahme eines VW-Diesels verurteilt, obwohl die Klage erst 2020 eingereicht worden war und der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ersten Urteil davon ausgeht, dass bereits Ende 2018 der Abgasskandal verjährt gewesen sein soll (Az. VI ZR 739/20). Hintergrund der verbraucherfreundlichen Urteile ist der Anspruch auf Restschadensersatz. Nach §852 BGB besteht der Anspruch nach der eingetretenen dreijährigen Verjährung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält daher Klagen gegen VW auch 2021 für aussichtsreich. Denn beim Restschadensersatzanspruch tritt die Verjährung zehn Jahre ab Kauf ein. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern zur Beratung den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.
Im Abgasskandal von VW ist noch lange nichts verjährt
Was sich schon seit Monaten an Landgerichten angekündigt hatte, ist nun an den Oberlandesgerichten Oldenburg (Az. 4 O 195/20) und Stuttgart eingetreten. VW ist im Diesel-Abgasskandal trotz bereits eingetretener Verjährung verurteilt worden. Gerichte in Kiel, Magdeburg, Marburg, Hildesheim, Landshut und Trier hatten in den vergangenen Monaten eine Verurteilung nach §852 BGB von VW in Aussicht gestellt, obwohl die Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (§826 BGB) in der üblichen Frist von drei Jahren ( §195, 199 BGB) verjährt sein dürften. Das Landgericht Karlsruhe war am 4. Dezember 2020 als erstes zu einer Verurteilung nach §852 BGB gekommen (Az. 4 O 195/20). Beim Restschadensersatz geht es um den finanziellen Vorteil, den sich der Schädiger – also VW – durch die Täuschung erschlichen hat. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist seit Monaten darauf hin, dass im VW-Skandal noch nichts verjährt ist.
Jetzt hat nach dem Oberlandesgericht Oldenburg auch das OLG Stuttgart mit seinem Urteil erneut Fakten in der zweiten Instanz geschaffen. Das Gericht erkannte den Anspruch auf Schadensersatz des klagenden VW-Kunden an. VW hat nach §826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt. Allerdings sah das Gericht bereits die Verjährung nach §195, 199 BGB eingetreten. Die Klage war Anfang 2020 eingereicht worden und der VW-Skandal 2015 publik geworden. Nach Ansicht des Gerichts waren die VW-Fälle Ende 2018 bereits verjährt. Doch das Gericht erkannte den sogenannten Restschadensersatzanspruch nach §852 BGB an. Der Senat machte deutlich, dass der Verbraucher sich auf diesen Ersatzanspruch berufen kann. So bekam der Kläger für seinen Anfang 2012 für 20.500 Euro gekauften VW Polo 1.6 TDI immerhin nach Abzug einer Nutzungsentschädigung noch 14.958,92 Euro zugesprochen. Er muss im Gegenzug VW den Polo aushändigen. Das Gericht hatte für den Diesel EA189 eine Laufleistung von 300.000 Euro festgesetzt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart vertrat in dem Verfahren die Meinung, dass §852 BGB auch dann angewandt werden kann, wenn der Kläger das Fahrzeug nicht direkt von VW, sondern über einen Vertragshändler gekauft habe. Denn letztlich, so das Gericht, hat VW 85 Prozent des Kaufpreises nicht auf Kosten des Vertragshändlers erlangt, sondern auf Kosten des Käufers. Das Gericht folgte bei der Berechnung der Argumentation des Klägeranwalts. Von diesen 85 Prozent musste sich der Kläger die Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Das OLG Stuttgart ließ die Revision zu. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet das Urteil als bahnbrechend. Wer trickst und täuscht muss im deutschen Rechtssystem nicht hoffen, billig mittels Verjährung davonzukommen. Der Bundesgerichtshof hat sich bisher nicht abweisend zu den Ansprüchen aufgrund §852 BGB geäußert. In seinem VW-Urteil zum Thema Verjährung vom 17. Dezember 2020 (Az. VI ZR 739/20) gibt der Senat zu bedenken, dass ein Berufungsgericht die Möglichkeit des Restschadensanspruch nicht von sich aus prüfen müsse. Eine solche Prüfung setze einen Antrag des Klägers voraus. Die Kanzlei rät daher vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Klagen sind nach wie vor aussichtsreich – auch 2021. Erst recht nach dem OLG-Urteil und den Äußerungen des BGH. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
§852 BGB lässt VW im Abgasskandal nicht aus der Verantwortung
Was bedeutet dieser Restschadensersatzanspruch in der Praxis. Gerichte in Marburg, Magdeburg, Hildesheim, Kiel und Trier haben eine Verurteilung von VW nach §852 BGB bereits angekündigt oder ziehen es in Betracht. Die Landgerichte Karlsruhe, Landshut und Nürnberg-Fürth haben VW verurteilt, ebenso die Oberlandesgerichte in Oldenburg und Stuttgart.
- Die Ansprüche auf eine Geldzahlung können laut § 852 BGB frühestens nach zehn Jahren verjähren. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Restschadensersatzanspruch. Wer sich beispielsweise sittenwidrig einen finanziellen Vorteil verschafft hat, muss diesen Vorteil wieder zurückgeben.
- Im BGB liest sich § 852 dann wörtlich folgendermaßen: „Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an […].“
Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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