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Rückruf bei Audi im Diesel-Abgasskandal

Rückruf bei Audi im Diesel-Abgasskandal
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Audi hat im Diesel-Abgasskandal umfassende Rückrufaktionen gestartet, die weltweit rund 600.000 Fahrzeuge betreffen – davon fast 180.000 in Deutschland. Grund für die Rückrufe sind Mängel am Abgasrückführungssystem (AGR) sowie der Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung illegal manipulieren. Im Fokus der verpflichtenden, vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwachten Rückrufe stehen Audi-Modelle der Baujahre 2005 bis 2017.

Audi, als Teil des VW-Konzerns, ist seit 2015 tief in den Diesel-Abgasskandal verwickelt. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer schätzt die Chancen von Audi-Kunden auf Schadensersatz als gut ein und rät zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Abgasskandal-Check. Die aktuelle Rechtsprechung ist auf Seiten der Verbraucher: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben das sogenannte Thermofenster als unzulässig und illegal eingestuft.

EuGH und BGH beeinflussen den Diesel-Abgasskandal bei Audi

Der Diesel-Abgasskandal befindet sich nun im zehnten Jahre. Noch immer beschäftigen tausende Verfahren die Gerichte, und Hersteller wie Audi müssen Fahrzeuge zurückrufen. Im November und Dezember 2024 hat das KBA erneut Rückrufaktionen angeordnet, bei denen über 600.000 Audi-Modelle in die Werkstätten zurückgerufen werden.

Die Maßnahmen umfassen Software-Updates zur Behebung von Problemen mit dem Thermofenster und dem AGR-System sowie die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Diese Updates sind für betroffene Audi-Kunden verpflichtend, und das KBA wird die Fahrzeughalter entsprechend informieren.

Wichtige Rückrufe:

  • Rückruf 14571R: Modelle: A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 (Baujahre 2010–2017). Grund: Thermofenster im AGR-System als nicht EU-konform eingestuft (EuGH-Urteil Juli 2022). Maßnahmen: Software-Update zur Anpassung an gesetzliche Vorgaben. Betroffene Fahrzeuge: Weltweit 262.264, davon 50.713 in Deutschland.
  • Rückruf 14607R: Modelle: A4, A6, A8 und Q7 (Baujahre 2005–2010, Euro-4-Diesel). Grund: Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen und Verbesserung der Abgasreinigung. Betroffene Fahrzeuge: Weltweit 342.179, davon 128.959 in Deutschland.

Schadensersatz für Audi-Kunden nach Mega-Rückruf

Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört seit Jahren zu den führenden Verbraucherkanzleien im Abgasskandal. Betroffene Audi-Kunden haben gute Chancen auf Schadensersatz:

  • Restschadensersatz nach § 852 BGB: Gilt für Audi-Fahrzeuge, die ab 2015 gekauft wurden. Für frühere Käufe ist die Verjährung bereits eingetreten.
  • Kilometerbegrenzung: Schadensersatz lohnt sich meist nur bei Fahrzeugen mit weniger als 200.000 Kilometern Laufleistung, da deutsche Gerichte einen Nutzungsersatz anrechnen, der den Schadensersatz schmälert.
  • Rechtsschutzversicherung: Ohne Rechtsschutzversicherung ist ein Verfahren aus Kostengründen meist nicht empfehlenswert.
  • Aktuelle Rechtslage: Der BGH hat in Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung das Thermofenster als unzulässig eingestuft. Verbraucher können Schadensersatzansprüche geltend machen, insbesondere durch den sogenannten Differenzschadensersatz (5–15 Prozent des Kaufpreises).

Nach dem Audi-Rückruf: Jetzt handeln und Klage einreichen

Geschädigte Audi-Eigentümer riskieren durch die Folgen des Abgasskandals Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, wenn sie ihre Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten daher eine Individualklage in Erwägung ziehen – die Chancen stehen dank aktueller Rechtsprechung sehr gut.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check, um den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden. Dr. Stoll & Sauer prüft Ihren konkreten Fall und bietet eine Ersteinschätzung, bevor ein gemeinsames Vorgehen gegen Audi geplant wird.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit der Expertise von 21 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Die Inhaber führen derzeit in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Auch gegen Facebook ist eine Sammelklage anhängig. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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