Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Datenleck bei United Kiosk: Kundendaten im Darknet
Der digitale Zeitschriftenhändler United Kiosk ist bereits ab dem 21. Oktober 2024 Opfer eines gezielten Cyberangriffs geworden. Das Unternehmen informierte seine Kunden zunächst nur über eine vermeintliche „technische Störung“. Erst seit Anfang Dezember räumt United Kiosk in E-Mails an Kunden ein, dass es sich um einen Hackerangriff gehandelt hat, durch den personenbezogene Daten im Darknet veröffentlicht wurden. United Kiosk ist ein deutscher Anbieter von Zeitschriften und Zeitungen – digital wie gedruckt – die sowohl als Einzelausgabe als auch im Abonnement bezogen werden können. Betroffene Kunden sind nun potenziell vielfältigen Risiken ausgesetzt, darunter unerwünschte Kontaktaufnahmen, Identitätsmissbrauch oder Betrugsversuche. Betroffene können mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung kostenlos durch die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.
Datenleck: Kostenlose Erstberatung für United-Kiosk-Kunden
Die auf Verbraucherrechte spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Verbrauchern eine umgehende Prüfung ihrer Ansprüche. Über einen kostenfreien Datenleck-Online-Check können Betroffene eine Ersteinschätzung erhalten und sich über mögliche rechtliche Schritte informieren. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche aufgrund von Datenschutzverletzungen – beispielsweise im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck – vor deutschen Landgerichten durchgesetzt. Zudem sind die Chancen auf Schadensersatz enorm gestiegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 18. November 2024 eindeutig verbraucherfreundlich zum Facebook-Datenleck positioniert. Bereits der Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten stellt einen Schaden dar (Az.: VI ZR 10/24).
Datenleck bei United Kiosk verunsichert betroffene Verbraucher
Nach aktuellen Medienberichten und Schreiben von United Kiosk sollen unter anderem folgende Daten vom Datenleck betroffen sein:
- Anrede, Vorname, Nachname
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Bankverbindung
- Ggf. Rechnungsdokumente
Kunden, die von United Kiosk über den Vorfall informiert wurden, sollten unverzüglich ihre Zugangsdaten ändern – insbesondere dann, wenn sie dieselben Passwörter auch für andere Online-Dienste nutzen. Zudem empfiehlt es sich, die Hinweise des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum sicheren Umgang mit Passwörtern zu beachten. Ebenfalls sollten Betroffene auf mögliche Phishing-Versuche und betrügerische Kontaktaufnahmen vorbereitet sein und sensible Informationen nicht leichtfertig preisgeben.
Datenlecks: BGH erleichtert Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz
Betroffene eines Datenlecks sollten den Vorfall bei United Kiosk nicht auf die leichte Schulter nehmen. Neben einer möglichen Spam-Welle könnten personenbezogene Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankdaten und Passwörter im Darknet verkauft und für kriminelle Aktivitäten genutzt werden. Dies kann bis zum Identitätsdiebstahl führen, bei dem Kriminelle im Namen der Opfer Geschäfte tätigen. Was bedeutet das für United-Kiosk-Kunden? Welche Rechte haben Verbraucher?
- Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO: Nutzer können von United Kiosk verlangen, Auskunft darüber zu erhalten, ob und wie weit sie vom Datenleck betroffen sind. Sollte United Kiosk keine oder eine unvollständige Auskunft erteilen, kann dies bereits einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO begründen.
- BGH stärkt Verbraucherrechte: Der BGH hat am 18. November 2024 klargestellt, dass der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten bereits einen Schaden nach der DSGVO darstellt. Dies erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich.
- Keine zusätzlichen Nachweise erforderlich: Nach der Rechtsprechung des BGH sind weitere Nachweise über Ängste oder Befürchtungen nicht zwingend erforderlich, auch wenn solche Nachweise den Schadensersatz erhöhen können.
- Präzedenzfall Facebook-Datenleck: Das Facebook-Datenleck zeigt exemplarisch, wie Kontrollverluste über personenbezogene Daten Schadensersatzansprüche nach der DSGVO auslösen können – eine Entwicklung, die auch für United-Kiosk-Kunden relevant ist.
- Unterlassungsanspruch: Betroffene können der weiteren Verarbeitung ihrer Daten widersprechen und Unterlassung verlangen.
Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene
Unsere Verbraucherkanzlei vertritt rechtsschutzversicherte Geschädigte des United Kiosk-Datenlecks und setzt deren Ansprüche konsequent durch. Neben der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen stellen wir für Betroffene zudem einen Feststellungsantrag, um diese auch gegen künftige Schäden abzusichern. Selbstverständlich übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen eine kostenlose Erstberatung über den Datenleck-Online-Check. Dort prüft die Kanzlei die rechtlichen Möglichkeiten. Bereits mehrfach hat die Kanzlei erfolgreich Schadensersatzansprüche von bis zu 3.000 Euro bei Datenschutzverletzungen wie beispielsweise dem Facebook-Datenleck am Landgericht München durchgesetzt.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 23 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/