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Europäisches Parlament: Ja zur Renaturierung von 20 % der Land- und Meeresflächen der EU

Europäisches Parlament: Ja zur Renaturierung von 20 % der Land- und Meeresflächen der EU

  • EU-Staaten müssen bis 2030 mindestens 30 %, bis 2040 60 % und bis 2050 90 % der Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherstellen
  • Bestimmungen für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen vorübergehend aussetzbar
  • Über 80 % der Lebensräume in der EU sind in schlechtem Zustand

Nach dem neuen Renaturierungsgesetz sollen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden.

Das EU-Renaturierungsgesetz, auf das sich Parlament und Rat geeinigt haben, sorgt für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten. Es trägt zur Verwirklichung der Klima- und Artenschutzziele der EU bei und sorgt für mehr Ernährungssicherheit.

Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 mindestens 30 % der Lebensräume, für die die neuen Vorschriften gelten (von Wäldern, Grünland und Feuchtgebieten bis hin zu Flüssen, Seen und Korallenriffen) von schlechtem in guten Zustand versetzen; bis 2040 sollen es 60 % sein, bis 2050 sogar 90 %. Im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments haben die EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf Natura-2000-Gebiete zu legen. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt. Sie müssen außerdem nationale Sanierungspläne erstellen, in denen sie angeben, wie sie diese Ziele erreichen wollen.

Landwirtschaftliche Ökosysteme

Um für mehr Artenvielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu sorgen, müssen die EU-Staaten bei zwei der folgenden drei Indikatoren Fortschritte erzielen: beim Index der Wiesenschmetterlinge, beim Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen mit großer biologischer Vielfalt und beim Bestand an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden. Außerdem müssen sie auf einen höheren Feldvogelindex hinwirken, da sich am Vogelbestand gut ablesen lässt, wie es insgesamt um die Artenvielfalt bestellt ist.

Die Renaturierung entwässerter Torfgebiete ist eine der kostenwirksamsten Möglichkeiten, die Emissionen im Agrarbereich zu verringern. Die EU-Staaten müssen deshalb mindestens 30 % der entwässerten Torfgebiete bis 2030 wiederherstellen (mindestens ein Viertel muss wiedervernässt werden), bis 2040 sollen es 40 %, bis 2050 50 % sein (wobei mindestens ein Drittel wiedervernässt werden muss). Die Wiedervernässung bleibt für Landwirte und private Grundbesitzer freiwillig.

Wie vom Parlament gefordert, ist in dem Gesetz eine Notbremse vorgesehen. Das heißt, dass die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden können, wenn dadurch die Fläche stark verringert würde, die nötig ist, um genug Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu erzeugen.

Andere Ökosysteme

Gefordert wird in den Vorschriften auch ein Aufwärtstrend bei mehreren Indikatoren für Waldökosysteme und die Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem mindestens 25 000 Flusskilometer so renaturieren, dass die Flüsse an diesen Stellen wieder frei fließen, und dafür sorgen, dass die Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und der städtischen Baumüberschirmung nicht schrumpft.

Zitat

Berichterstatter César Luena (S&D, Spanien) erklärte nach der Abstimmung: „Heute ist ein wichtiger Tag für Europa, denn wir gehen vom Schutz und der Erhaltung der Natur zu ihrer Wiederherstellung über. Das neue Gesetz trägt auch dazu bei, dass wir viele unserer internationalen Umweltverpflichtungen erfüllen können. Die Verordnung sorgt dafür, dass geschädigte Ökosysteme wiedergeherstellt werden, sie trägt aber auch den Belangen der Landwirtschaft Rechnung, indem den Mitgliedstaaten Flexibilität eingeräumt wird. Ich danke der Wissenschaft für ihre Erkenntnisse und dafür, dass sie gegen die Leugnung des Klimawandels ankämpft. Der Jugend danke ich dafür, dass sie uns daran erinnert, dass es weder einen Planeten B noch einen Plan B gibt.“

Nächste Schritte

Die mit den Mitgliedstaaten erzielte Vereinbarung wurde mit 329 zu 275 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen.

Sie muss nun auch vom Rat angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage darauf in Kraft tritt.

Hintergrundinformationen

Über 80 % der europäischen Lebensräume sind in schlechtem Zustand. Die Kommission schlug am 22. Juni 2022 eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vor, um zur langfristigen Wiederherstellung geschädigter Land- und Meeresgebiete der EU beizutragen, die Klima- und Artenschutzziele der EU zu erreichen und die internationalen Verpflichtungen der EU einzuhalten, insbesondere den globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal der Vereinten Nationen. Nach Berechnungen der Kommission bringen die neuen Vorschriften erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich, da jeder investierte Euro einen Nutzen von mindestens acht Euro ergibt.

Mit diesen Vorschriften wird den Erwartungen der Bevölkerung in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt, der Landschaft und der Meere entsprochen, die in den Vorschlägen 2(1), 2(3), 2(4) und 2(5) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.

Weitere Informationen

Den angenommenen Text finden Sie hier (unter folgendem Datum: 27.2.2024).

Merkblatt zu den Verfahrensschritten

Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen finden Sie hier.

European Environment Agency: “State of EU Nature” (2020)

EP-Hintergrundinformationen - “Verordnung über die Wiederherstellung der Natur” (21.02.2024)

Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments: EU-Renaturierungsgesetz – Festlegung verbindlicher Ziele für gesunde Ökosysteme (Oktober 2022)

Multimediazentrum des Europäischen Parlaments: Kostenlose audiovisuelle Materialien

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