Wer hat welches Recht? TV-Anwalt Ingo Lenßen über Rechtsfragen und Rechtsirrtümer - in "Lenßen klärt auf" ab 15. Oktober 2014 um 21:00 Uhr bei SAT.1 Gold
Unterföhring (ots)
13. Oktober 2014. Darf ein Vermieter seinen Hauseingang mit einer Kamera überwachen? Dürfen sich Kinder von ihrem Taschengeld kaufen, was sie wollen? Kann ich angezeigt werden, wenn ich den Haufen meines Hundes liegen lasse? In seiner neuen Rechts-Service-Sendung "Lenßen klärt auf" informiert TV-Anwalt Ingo Lenßen über die größten Rechtsirrtümer - ab 15. Oktober 2014 um 21.00 Uhr bei SAT.1 Gold. Anhand von realen Fällen und nachgestellten Szenen macht der erfahrene Jurist deutlich, was erlaubt ist und was nicht. Er befasst sich mit Mietrecht, den Ansprüchen von Konsumenten und Fragen zum Thema Geld. "Ich will, dass Recht kein Buch mit sieben Siegeln ist. Jeder sollte die Chance haben zu verstehen, nach welchen Regeln das juristische System funktioniert", sagt der berühmte Fachanwalt für Strafrecht. In der ersten Folge steht Konsum im Fokus. Schuhe vor dem Kauf anzuprobieren, ist üblich. Aber ist es auch erlaubt, das ohne Socken zu tun? Macht man sich strafbar, wenn man gefälschte Designerartikel bestellt? Und was passiert demjenigen, der im Supermarkt einen Diebstahl beobachtet und nicht meldet? Außerdem nimmt Ingo Lenßen einen absurden Paragrafen aus der Straßenverkehrsordnung in Augenschein, gegen den jeder Radfahrer garantiert schon mal verstoßen hat ...
Klarheit im Paragrafen-Dschungel bringt auch das von Ingo Lenßen ins Leben gerufene Rechtsportal www.advopedia.de. In Videos und redaktionellen Beiträgen erklären Fachleute komplizierte juristische Sachverhalte. Egal ob Mietstreit, Scheidung oder strafrechtliches Verfahren - Advopedia steht Nutzern kostenlos mit Informationen und Tipps zur Seite.
"Lenßen klärt auf", ab Mittwoch, 15. Oktober 2014, um 21:00 Uhr bei SAT.1 Gold
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