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Hamburgische Notarkammer

Meine Kinder, Deine Kinder - unsere Erben
Rechtssicherheit mit Patchwork-Testament

Hamburg (ots)

In Deutschland sind jedes Jahr ungefähr 150.000
Kinder von einer Scheidung ihrer Eltern betroffen. Sie leben danach 
mit einem Elternteil allein, haben zusätzlich einen Stiefelternteil 
oder pendeln gar zwischen zwei Familien. Die Menschen entscheiden 
sich in dieser Situation für die verschiedensten Lebensformen. Die 
Bundesregierung hat gerade den Entwurf für ein neues Unterhaltsrecht 
vorgelegt, um die Versorgung der Kinder zu Lebzeiten ihrer Eltern zu 
verbessern. Doch was kommt danach? Das Erbrecht ist auf die Vielfalt 
der familiären Lebenskonzepte nicht abgestimmt. Eine 
Patchwork-Familie ist im Erbfall vielen Zufällen und Unsicherheiten 
ausgesetzt. Abhilfe schafft eine notarielle Erbfolgeregelung.
Das gesetzliche Erbrecht orientiert sich an der Verwandtschaft: 
Wer stirbt, wird vorrangig von seinen "Abkömmlingen" beerbt. Das sind
seine Kinder oder - wenn diese bereits verstorben sind - die Enkel. 
Neben den Abkömmlingen erbt ein noch lebender Ehegatte.
Für die Patchwork-Familie bedeutet das: Die Kinder erben direkt 
immer nur von dem Elternteil, mit dem sie biologisch oder durch 
Adoption verwandt sind. Nach dem Tod von Stiefeltern besteht hingegen
kein gesetzliches Erbrecht. Machen die Patchwork-Eltern kein 
Testament, so führt beim Erbgang der Zufall Regie: Der zuerst 
versterbende Elternteil wird zunächst von seinen leiblichen Kindern 
und zusätzlich - meist zur Hälfte - von seinem Ehegatten beerbt. 
Stirbt der zweite Elternteil, erben wiederum nur die mit ihm 
verwandten Abkömmlinge. Diese erhalten damit insgesamt deutlich mehr 
als ihre Stiefgeschwister, nämlich den gesamten Nachlass ihres 
leiblichen Elternteils und mittelbar die Hälfte des Erbes des zuerst 
verstorbenen Stiefelternteils. Die Kinder des länger Lebenden sind 
also in der Patchwork-Familie nach dem gesetzlichen Erbrecht klar 
bevorzugt. Leicht kommt es darüber zu Streitigkeiten.
Zusätzlich kompliziert wird die Lage, wenn es schon in der 
Vergangenheit - etwa im Zuge von Scheidungen - böses Blut gegeben 
hat. Hier drohen Ansprüche von Kindern aus erster Ehe. Sind diese 
noch minderjährig, werden sie in Erbstreitigkeiten unter Umständen 
von der/dem "Ex" vertreten. Im schlimmsten Fall betreibt der frühere 
Partner im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Zwangsversteigerung 
des Eigenheims der Zweitfamilie. Selbst wenn Abkömmlinge enterbt 
sind, können sie ihren Pflichtteil im Wert der Hälfte des 
gesetzlichen Erbes einfordern.
In einer Patchwork-Situation muss daher jeder genau ausloten, 
welche Familienmitglieder aus erster und zweiter Ehe er mit seinem 
Erbe bedenken und welche er ausschließen möchte. Im zweiten Schritt 
folgt die rechtliche Umsetzung durch ein Testament oder einen 
Erbvertrag. "Man braucht zunächst einen genauen Verteilungsplan", so 
Notar Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer. 
"Idealerweise bringt man dann alle Beteiligten an einen Tisch, um 
eine einvernehmliche Regelung zu finden. Abkömmlinge, die nicht erben
sollen, können eine Abfindung erhalten und im Gegenzug auf ihren 
Pflichtteil verzichten."
Erblasser in einer Patchwork-Familie können ihren Willen aber auch
zur Geltung bringen, wenn nach dem Erbfall Streit droht. "Hierzu muss
man die Gestaltungsmittel des Erbrechts gezielt nutzen", rät Dr. von 
Hinden. Durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft können 
Erbgänge über mehrere Generationen festgeschrieben werden. 
Vermächtnisse können einen gleichmäßigen Vermögensübergang 
sicherstellen und so den Anreiz für die Geltendmachung von 
Pflichtteilsansprüchen verringern. Schließlich kann man einen 
Testamentsvollstrecker einsetzen, der sich auch nach dem Tod eines 
Erblassers um die Durchsetzung seines letzten Willens kümmert. 
Schließlich sollte man an die Steuern denken: Auch nach der jetzt 
geplanten Erbschaftsteuerreform müssen Stiefkinder wesentlich mehr 
Erbschaftsteuer zahlen als leibliche Abkömmlinge. Diese Belastung 
lässt sich oft durch eine gezielte Lenkung der Erbfolge reduzieren.
Ein Allheilmittel für die Vermögensnachfolge in Patchwork-Familien
gibt es nicht. Wer sein Erbe nicht dem Zufall überlassen möchte, 
trifft rechtzeitig eine Regelung. Der Notar liefert für jeden Fall 
die passenden erbrechtlichen Gestaltungsmittel. Wenn sich alle 
Beteiligten über eine Vermögensaufteilung einigen wollen, vermittelt 
er unparteiisch eine Lösung im Interesse der ganzen Familie.

Pressekontakt:

November 2007: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der
Hamburgischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer
ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Frau
Eva Christine Gebel von der Notarkammer Pfalz, Dr. Thomas Steinhauer
von der Notarkammer Koblenz, Notar Dr. Dirk Solveen von der
Rheinischen Notarkammer oder Dr. Rainer Regler von der
Landesnotarkammer Bayern.

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck
honorarfrei)

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