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Hamburgische Notarkammer

Mein Kind, dein Kind, unser Kind?

Hamburg (ots)

Für homosexuelle Paare oder Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bietet die moderne Fortpflanzungsmedizin mit Samen-, Eizell- und Embryonenspende eine Vielzahl an Möglichkeiten. Was medizinisch möglich ist, ist aber nicht immer rechtlich umsetzbar.

Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland verboten

Der Bundesgerichtshof hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, in dem eine ukrainische Leihmutter für ein deutsches Paar nach Samen- und Eizellspende ein Kind ausgetragen hat (BGH, Beschl. v. 20.03.2019 - XII ZB 530/17). Das deutsche Paar wurde nach der Geburt beim Standesamt in Kiew als Eltern registriert. Nach der Geburt wurde das Kind nach Deutschland an seinen zukünftigen gewöhnlichen Aufenthaltsort gebracht. "In Deutschland sind Eizellspende und Leihmutterschaft verboten. Mutter eines Kindes ist nach deutschem Recht zwingend die Frau, die das Kind geboren hat", erklärt Dr. Sarah Nietner, Geschäftsführerin der Hamburgischen Notarkammer. Der Bundesgerichtshof entschied daher, dass die ukrainische Leihmutter anstelle der deutschen genetischen Mutter im deutschen Geburtenregister als Mutter einzutragen war. Dem deutschen Paar verblieb zur Erlangung der Elternschaft nur die Adoption.

Rechtliche Unsicherheiten auch bei der Samenspende

Doch auch bei einer in Deutschland erlaubten Samenspende sind die Rechtsfolgen je nach Konstellation der Beteiligten unterschiedlich und entsprechen nicht immer ihren Vorstellungen: Ist die Mutter zur Zeit der Geburt verheiratet, ist ihr Ehemann automatisch rechtlicher Vater des Kindes. "Nach dem geltenden Abstammungsrecht gilt dies jedoch nicht, wenn die Mutter mit einer Frau verheiratet ist", warnt Dr. Sarah Nietner, Geschäftsführerin der Hamburgischen Notarkammer. "Die Ehefrau der Mutter muss das Kind adoptieren, um rechtlich ebenfalls Elternteil zu werden." Der Samenspender wird in der Regel ein Interesse daran haben, nicht nachträglich als Vater des Kindes, z.B. auf Unterhalt, in Anspruch genommen zu werden. Dennoch hat jedes Kind ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Der Gesetzgeber hat zum Ausgleich dieser Interessen ein Samenspenderregister errichtet und die Einzelheiten des Auskunftserfahrens gesetzlich festgelegt.

Rechtliche Beratung einholen

Die Beispiele zeigen die Komplexität des Abstammungsrechts. Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits seit längerem an einer Gesetzesreform und hat im März 2019 einen ersten Diskussionsentwurf vorgelegt, um das Recht an die Lebenswirklichkeit und modernen Familienformen anzupassen. Betroffene sollten sich auf diesem komplexen Gebiet stets rechtlich beraten lassen, um das gewünschte Ergebnis - die rechtliche Elternschaft für das Kind - zu erreichen.

Pressekontakt:

Frau Dr. Sarah Nietner von der Hamburgischen Notarkammer,
Telefon: 040 / 34 49 87, info@hamburgische-notarkammer.de
Herr Benedikt Mack von der Landesnotarkammer Bayern
Herr Dr. Thomas Raff von der Notarkammer Pfalz
Herr Dr. Carsten Lindner von der Rheinischen Notarkammer
Frau Nadine de Decker von der Notarkammer Koblenz
Herr Dr. Carsten Walter von der Notarkammer Baden-Württemberg
Herr Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer

Original-Content von: Hamburgische Notarkammer, übermittelt durch news aktuell

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