Alle Storys
Folgen
Keine Story von Hamburgische Notarkammer mehr verpassen.

Hamburgische Notarkammer

Der Brexit - Das Aus für die "deutschen Limiteds"

Köln (ots)

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - dieses Sprichwort gilt nach derzeitigem Stand auch für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Besonders hart wird der Brexit Unternehmen treffen, die in der Rechtsform einer britischen Limited gegründet wurden, aber von Deutschland aus geführt werden. Betroffene Unternehmen und ihre Gesellschafter sollten die Zeit bis zum Brexit nutzen und rechtzeitig vorsorgen.

Schätzungen zufolge gibt es derzeit noch etwa 8.000 bis 10.000 Limited Companies (Ltd.), die nach britischem Recht gegründet worden sind, ihren Verwaltungssitz aber in Deutschland haben. "Bis zur Einführung der Unternehmergesellschaft war die Limited eine beliebte Alternative, um mit wenig Kapital eine Gesellschaft zu gründen, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist", erläutert Notar Michael Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. Auf Grund der europäischen Niederlassungsfreiheit werden solche britischen Gesellschaften auch dann in Deutschland anerkannt, wenn ihre Geschäfte von Deutschland aus geführt werden. Diese rechtliche Gestaltung ist so verbreitet, dass sich dafür die Bezeichnung "deutsche Limited" eingebürgert hat.

Keine Anerkennung der "deutschen Limited" mehr nach dem Brexit

Nach dem Brexit gilt die europäische Niederlassungsfreiheit im Verhältnis zum Vereinigten Königreich jedoch nicht mehr. "Unternehmen, die als britische Limited gegründet worden sind, aber von Deutschland aus geführt werden, werden nach dem Brexit nach deutschen Recht behandelt", erklärt Notar Uerlings. Besonders brisant: Die Gesellschafter einer "deutschen Limited" können durch den Brexit ihre Haftungsbeschränkung verlieren. "Während bislang nur die Limited mit ihrem geringen Vermögen den Gläubigern der Gesellschaft haftet, könnten nach dem Brexit die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen in Anspruch genommen werden", betont Notar Uerlings.

Rechtzeitig handeln

Der deutsche Gesetzgeber hat auf den anstehenden Brexit reagiert und den Wechsel einer "deutschen Limited" in eine Gesellschaft nach deutschem Recht erleichtert. "Eine solche grenzüberschreitende Verschmelzung bedeutet allerdings noch immer einen erheblichen finanziellen Aufwand und erfordert viel Zeit", berichtet Notar Uerlings. Die Notarinnen und Notare beraten betroffene Unternehmen und ihre Gesellschafter über diesen und andere Wege, um die Gesellschaft auf den Brexit vorzubereiten und die Gesellschafter zu schützen. Notar Uerlings rät: "Der Termin für den Brexit naht, und daher gilt: Nicht abwarten und Tee trinken, sondern rechtzeitig handeln!"

Pressekontakt:

Notar Michael Uerlings
Rheinische Notarkammer
Burgmauer 53
50667 Köln
Tel.: +49 221 2575291
Fax: +49 221 2575310
e-Mail: info@rhnotk.de
Web: www.rhnotk.de

Original-Content von: Hamburgische Notarkammer, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Hamburgische Notarkammer
Weitere Storys: Hamburgische Notarkammer
  • 27.06.2019 – 14:32

    Mein Kind, dein Kind, unser Kind?

    Hamburg (ots) - Für homosexuelle Paare oder Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bietet die moderne Fortpflanzungsmedizin mit Samen-, Eizell- und Embryonenspende eine Vielzahl an Möglichkeiten. Was medizinisch möglich ist, ist aber nicht immer rechtlich umsetzbar. Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland verboten Der Bundesgerichtshof hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, in dem eine ukrainische Leihmutter für ein deutsches Paar nach Samen- und Eizellspende ein ...

  • 21.06.2019 – 14:14

    Was Sie beim Kauf einer vermieteten Immobilie beachten müssen

    Kandel (ots) - In Zeiten von Dauerniedrigzinsen stellen Immobilien oftmals eine begehrte Form der Geldanlage dar. Wer eine vermietete Immobilie kauft, denkt in erster Linie an die Finanzierung und steuerliche Aspekte. Verkäufer und Käufer übersehen aber leicht wichtige Besonderheiten. "So werden bestehende Mietverhältnisse häufig nur unzureichend thematisiert", ...

  • 03.04.2019 – 10:53

    Unsicherheit am Krankenbett - Eine Patientenverfügung kann helfen

    Sachsen-Anhalt (ots) - Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer Patientenverfügung hätte ermittelt und so Unsicherheiten in der medizinischen Behandlung sowie Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Was war passiert? Ein schwer kranker Patient wurde über eine ...