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Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Weitere Krankenkassen steigen in das Pilotprojekt eVO ein

Weitere Krankenkassen steigen in das Pilotprojekt eVO ein

Das Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel unter der Leitung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) erhält mit der BKK24 und der vivida bkk tatkräftige Unterstützung. Die beiden Krankenkassen bringen wertvolle Expertise aus dem Bereich der Kostenträger ein.

  • Neue Weggefährten an Bord: Mit der BKK24 und vivida bkk schließen sich zwei weitere gesetzliche Krankenkassen dem Pilotprojekt eVerordnung an.
  • Kompetenz im Fokus: Die neuen Partner fördern den reibungslosen Übergang von der Papierverordnung zur gematikkonformen eVerordnung.

Mit der BKK24 und der vivida bkk schließen sich dem Projekt zwei weitere Partner an, das bisher bereits auf die Zusammenarbeit mit dem AOK Bundesverband und sechs weiteren AOKs baut. Diese Erweiterung bringt einen zusätzlichen Mehrwert für das Pilotprojekt, da die neuen Kostenträger andere Softwaresysteme für die Bearbeitung von Kostenvoranschlägen, abrechnungsbegleitenden Unterlagen und die Abrechnung einsetzen. Dadurch wird das Spektrum des Projekts signifikant erweitert und der praktische Austausch zwischen verschiedenen Softwarelösungen ermöglicht – ein wichtiger Schritt in Richtung einer übergreifenden Digitalisierung und Harmonisierung der Prozesse.

„Mit der Integration der BKK24 und der vivida bkk haben wir weitere Akteure aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenkassen an Bord“, erklärt Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT. „Gemeinsam kommen wir unserem Ziel näher, eine effiziente und gematikkonforme eVerordnung im deutschen Gesundheitssystem zu etablieren.“

Digitale Synergien für einen reibungslosen Übergang

Das Pilotprojekt verfolgt den Zweck, den gesamten Prozess der Hilfsmittelverordnung digital abzubilden – von der Verordnung in der Arztpraxis, die konkrete Bedarfserhebung im Sanitätshaus, der Genehmigungsnachfrage, die Versorgungsdokumentation bis hin zur Abrechnung mit den Kostenträgern. Mit der Unterstützung der BKK24 und der vivida bkk soll der Übergang von der Papierverordnung zur eVerordnung weiter optimiert und der digitale Austausch zwischen allen, die eine Hilfsmittelverordnung verarbeiten, gefördert werden.

„Wir freuen uns, Teil dieses zukunftsweisenden Projektes zu sein“, sagt Jörg Nielaczny, Vorsitzender des Vorstands der BKK24. „Durch unser aktives Engagement im Pilotprojekt möchten wir dazu beitragen, die Prozesse für alle Akteure zu verbessern. Effizienz ist für uns eine Schlüsselkompetenz, um unseren Versicherten und auch unseren Leistungserbringern den bestmöglichen Service zu bieten.“ Auch Jürgen Schübel, Leiter Versorgungsmanagement, von der vivida bkk zeigt sich überzeugt: „Weniger Verwaltungszeit bedeutet mehr Zeit für die Versorgung und geringere Kosten für unsere Versicherten. Die Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, patientenorientierten Gesundheitsversorgung. Mit dem Pilotprojekt können wir frühzeitig Digitalisierung mitgestalten.“

Die Rückmeldungen der neuen Partner unterstreichen, wie wichtig die enge Zusammenarbeit aller Akteure ist, um den digitalen Wandel in der Hilfsmittelversorgung zukunftsfähig und nutzerfreundlich zu gestalten. „Das Pilotprojekt eVerordnung setzt Maßstäbe, indem es alle Perspektiven berücksichtigt und die digitale Zukunft der Hilfsmittelversorgung vorantreibt“, fasst Thomas Münch zusammen. „Mit unseren neuen Partnern sind wir bestens aufgestellt, um die nächste Phase des Projekts erfolgreich zu gestalten.“

Offen für weitere Partnerschaften

Das Pilotprojekt ist jederzeit offen, weitere Kostenträger aufzunehmen, um die digitale Transformation in der Hilfsmittelversorgung noch breiter aufzustellen. „Die Teilnahme weiterer Krankenkassen ist ausdrücklich erwünscht, da ein gemeinsames Engagement aller Akteure die Grundlage für den langfristigen Erfolg der eVerordnung bildet und eine einheitliche Lösung formt“, betont Thomas Münch.

Hintergrund: Das Pilotprojekt eVerordnung wird unter der Leitung des BIV-OT durchgeführt und arbeitet eng mit Akteuren aus der Orthopädietechnik, IT-Dienstleistern, Ärzteschaft sowie mit Kostenträgern zusammen. Ziel ist die Etablierung eines effizienten und sicheren digitalen Prozesses für orthopädische Hilfsmittel. Ab dem 1. Juli 2027 wird die eVerordnung für alle Leistungserbringer verpflichtend.

Die Partner des Pilotprojektes eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel:

Partner des Pilotprojektes eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel sind führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie akquinet, AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, carelogic GmbH, davaso GmbH, Kumavision AG, Noventi Health SE, opta data Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, OTEDV, TopM Software GmbH sowie die Praxisverwaltungssystemhersteller INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH und Zollsoft GmbH. Auf Leistungserbringerseite sind folgende Unternehmen Partner des Pilotprojektes: Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Lettermann GmbH, Linde GmbH, mediteam GmbH & Co KG, Medizintechnik Rostock GmbH, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH, reha team Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel, ResMed Healthcare GmbH & Co. KG sowie VitalAire GmbH. Vertreter der Ärzteschaft sind bereits bspw. über die „Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV)“ und die Vereinigung Technische Orthopädie (VTO) bei der Gestaltung der Prozesse einbezogen. Am Pilotprojekt sind ebenfalls die Leistungserbringergemeinschaften die Nowecor AG, die ORTHEGROH eG, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. beteiligt. Zudem unterstützen der Spitzenverband für Orthopädie-Schuhtechnik e. V. (SpiOST) und auf Seiten der Kostenträger der AOK Bundesverband, die AOKs Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS für Sachsen und Thüringen, Sachsen-Anhalt sowie die BKK24 und vivida bkk das Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel.

Ansprechpartner für die Presse:

Kirsten Abel • Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Reinoldistr. 7 -9 • 44135 Dortmund • Telefon: 01715608125 • E-Mail: kirsten.abel@biv-ot.org

Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik:

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband mehr als 4.500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten mit über 48.000 Beschäftigten, die mehr als 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen in Deutschland pro Jahr in mehr als 30 Bereichen verantworten.

Im pressum:

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik 
Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
Postfach 10 06 51, 44006 Dortmund
Tel.: 0231/557050-0, Fax: 0231/557050-40

E-Mail: info @ biv-ot.org

Vertreten durch:
Präsident: Alf Reuter
Vizepräsident: Albin Mayer
Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Georg Blome

Rechtsform: Bundesinnungsverband als juristische Person des Privatrechts gem. § 85 Handwerksordnung (HWO)

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 10115 Berlin
E-Mail:  info@bmwi-bund.de

UST-ID: DE124651675

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