Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik mehr verpassen.

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Rechtssicherheit und Bürokratie-Ersparnis: Neue Regelung für Betreiberpflichten bei Hilfsmittelversorgungen

Rechtssicherheit und Bürokratie-Ersparnis: Neue Regelung für Betreiberpflichten bei Hilfsmittelversorgungen

Zum 19. Februar 2025 ist eine Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Kraft getreten.

Die Novellierung der MPBetreibV bringt mehr Klarheit und weniger Bürokratie für die Hilfsmittelversorgung! Eine gemeinsame Initiative des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), des GKV-Spitzenverbandes, des AOK Bundesverbandes, der AOK Bayern und der AOK PLUS konnte beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine umfassende Überarbeitung der MPBetreibV erreichen. Der Novellierung ist ein langfristiger, langwieriger und intensiver Austausch mit den maßgeblichen Institutionen und Behörden vorausgegangen.

Ein entscheidender Fortschritt: Die Definition des Betreiberbegriffs und die Zuordnung von Betreiberpflichten wurden präzisiert und für die Instandhaltung von Medizinprodukten gibt es nun eine klare und praxisnahe Regelung, nach der der bürokratische Aufwand für Leistungserbringer erheblich abgesenkt und die Eigenverantwortung von Versicherten einbezogen wurde. Das bedeutet mehr Sicherheit, Flexibilisierung und Effizienz für alle Beteiligten – von Leistungserbringern bis hin zu den Versicherten.

Um die Umsetzung weiter zu erleichtern, werden wir im nächsten Schritt Arbeitshilfen für das Formularwesen entwickeln, die eine einheitliche und verständliche Kommunikation mit den Versicherten sicherstellen. So sorgen wir gemeinsam für eine sichere und verlässliche Hilfsmittelversorgung!

Die Verordnung zur Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung finden Sie unter der Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 38 vom 19.02.2025.

Die Erste Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung finden Sie unter der Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 39 vom 19.02.2025.

Ansprechpartner für die Presse:

Kirsten Abel • Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Reinoldistr. 7 -9 • 44135 Dortmund • Telefon: 01715608125 • E-Mail: kirsten.abel@biv-ot.org

Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik:

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband mehr als 4.500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten mit über 45.000 Beschäftigten, die mehr als 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen in Deutschland pro Jahr in mehr als 30 Bereichen verantworten.

Im pressum:

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik 
Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
Postfach 10 06 51, 44006 Dortmund
Tel.: 0231/557050-0, Fax: 0231/557050-40

E-Mail: info @ biv-ot.org

Vertreten durch:
Präsident: Alf Reuter
Vizepräsident: Albin Mayer
Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Georg Blome

Rechtsform: Bundesinnungsverband als juristische Person des Privatrechts gem. § 85 Handwerksordnung (HWO)

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 10115 Berlin
E-Mail:  info@bmwi-bund.de

UST-ID: DE124651675

Weitere Storys: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Weitere Storys: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik