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Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors

Hinweis für die Medien: Aktueller Prüfungsbericht über finanzielle Risiken bei der Abwicklung von Banken in der EU – (Veröffentlichung: 29. November 2023)

Werden finanzielle Risiken des EU-Systems zur Bankenabwicklung auf geeignete Weise ausgewiesen?

  • Veröffentlichung: Mittwoch, 29. November 2023, 7.00 Uhr MEZ
  • Einzelinterviews auf Anfrage (je nach verfügbaren Terminen)

Am Mittwoch, den 29. November 2023 veröffentlicht der Europäische Rechnungshof einen Prüfungsbericht über Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM)

Über die Prüfung

Der Europäische Rechnungshof berichtet jährlich über etwaige Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem SRM, dem EU-System für die geordnete Abwicklung insolvenzbedrohter Banken innerhalb der Bankenunion. Der SRM besteht aus dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) – der EU-Behörde für die Bankenabwicklung –, der Europäischen Kommission und dem Rat der EU. Dieser Prüfungsbericht behandelt ausschließlich die Eventualverbindlichkeiten, die diesen drei Stellen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Bankenabwicklung im Jahr 2022 entstanden sind.

Zum Thema

Eventualverbindlichkeiten können verkürzt gesagt als finanzielle Risiken bezeichnet werden. In der Regel beziehen sie sich auf Gerichtsverfahren, die gegen Beschlüsse des SRB, der Kommission oder des Rates vor europäischen und nationalen Gerichten angestrengt wurden. Diese Rechtsstreitigkeiten können Beschlüsse, Banken abzuwickeln oder keine Abwicklungsregelung vorzusehen (z. B. Banco Popular Español oder Banken der Sberbank-Gruppe), betreffen oder auch den Gläubigerschutz oder die im Voraus zu zahlenden jährlichen Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF), mit dem Bankenabwicklungen unterstützt werden können, zum Gegenstand haben.

Für die Presse

  • Der Bericht und die Pressemitteilung werden am Montag, dem 29. November 2023, um 7.00 Uhr (MEZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs ( eca.europa.eu) veröffentlicht.
  • Das für diesen Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs ist François-Roger Cazala.
  • Für Interviews, Erklärungen und Medienanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Rechnungshofs unter press@eca.europa.eu

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu