Google entfernt Einschränkung der Verwendung des Begriffs "Black Friday" in Suchanzeigen (FOTO)
Oberhausen (ots)
Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt bereits im März 2018 die Löschung der deutschen Wortmarke "Black Friday" beschlossen hatte (noch nicht rechtskräftig), entfernt Google jetzt eine Einschränkung bei "Google Ads", die es Werbetreibenden automatisch untersagt hatte, den Begriff "Black Friday" ohne explizite Freigabe der Markeninhaberin in ihren Google Suchanzeigen zu verwenden.
Zum Hintergrund
In den vergangenen zwei Jahren hielt die Marke "Black Friday" (Registernummer: 302013057574) die deutsche Handelsbranche in Atem und sorgte für Verunsicherung bei Einzelhändlern und Onlineshops. Denn ein chinesisches Unternehmen übernahm im Oktober 2016 die Rechte an der bereits 2013 eingetragenen, aber bis dahin ungenutzten Wortmarke "Black Friday" und begann unmittelbar damit Händler und Portale abzumahnen, die den Begriff, anlässlich des aus den USA bekannten Sonderverkaufstags, für ihre Rabattaktionen nutzten oder über solche berichteten.
Am 28. März 2018 beschloss dann das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) endlich die von Black-Friday.de und zahlreichen anderen Antragsstellern beantragte Löschung der Marke "Black Friday". Nach Auffassung des DPMA hätte die Marke niemals eingetragen werden dürfen, da der Begriff "Black Friday" lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde. Der Bezeichnung "Black Friday" fehle nach Ansicht des Markenamtes jegliche Unterscheidungskraft.
Da die Markeninhaberin fristgerecht Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA eingelegt hat, ist die Löschung noch nicht rechtskräftig und die Marke steht weiterhin in Kraft. Über die endgültige Löschung wird nun in der nächsten Instanz vor dem Bundespatentgericht verhandelt.
Markenschutz bei Google Ads
Die chinesische Markeninhaberin ging mit der Marke nicht nur gegen Händler und Portale wie Black-Friday.de vor, sondern beantragte zudem gestützt auf diese Marke die Löschung von Social Media Fanseiten und ließ den Begriff für Werbetreibende bei "Google Ads" (früher "Adwords") sperren. In Deutschland war es so kaum mehr möglich, die Wortfolge "Black Friday" ohne vorherige Freigabe der Markeninhaberin in Google Suchanzeigen zu verwenden - häufig auch nicht bei einer rein beschreibenden Nutzung des Begriffs anlässlich des aus den USA bekannten Sonderverkaufstags.
Nachdem auch Werbeanzeigen von Black-Friday.de immer wieder mit dem Hinweis auf die Marke "Black Friday" durch Google abgelehnt wurden, informierte Black-Friday.de Google über den aktuellen Stand des Markenlöschungsverfahrens sowie die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf, woraufhin die automatische Einschränkung der Verwendung des Begriffs "Black Friday" entfernt wurde. Bei einer rein beschreibenden und nicht markenmäßigen Verwendung des Begriffs "Black Friday", was im Zweifel vor der Anzeigenschaltung mit einem auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgestimmt werden sollte, müsste es somit nun wieder für alle Werbetreibenden möglich sein, den Begriff zum Black Friday 2018 bei Google Ads zu verwenden, ohne dass solche Werbeanzeigen durch Google automatisch abgelehnt werden.
Mit der Entscheidung folgt Google dem Beispiel von Facebook, das bereits im April 2018 die Facebook Fanseite von Black-Friday.de wiederherstellte. Diese war im Oktober 2016 von Facebook gelöscht worden, nachdem die Inhaberin der Marke "Black Friday", aufgrund einer angeblichen Markenrechtsverletzung, einen Antrag auf Löschung gestellt hatte.
Weitere Informationen zur Marke "Black Friday" finden Sie hier: https://www.black-friday.de/updates-zur-marke-black-friday
Pressekontakt:
Simon Gall - Black-Friday.de
Lothringer Str. 12
46045 Oberhausen
E-Mail: info@black-friday.de
Tel.: (0208) 88 289 821
Web: www.black-friday.de
Original-Content von: BlackFriday.de, übermittelt durch news aktuell