Insolvenzverfahren über Imtech Deutschland GmbH & Co KG eröffnet
Hamburg (ots)
- Betriebsübergang an Zech soll vollzogen werden - 150 Millionen Euro Schulden von Imtech - Insolvenzverfahren wird viele Jahre dauern
Am 1. November 2015 hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imtech Deutschland GmbH & Co. KG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Peter-Alexander Borchardt von der Hamburger Kanzlei Reimer Rechtsanwälte ernannt. Borchardt hatte als vorläufiger Insolvenzverwalter bereits das zurückliegende Insolvenzeröffnungsverfahren betreut. Der vom Gericht eingesetzte Gläubigerausschuss ist personenidentisch mit dem Gläubigerausschuss im Insolvenzantragsverfahren.
Mit Insolvenzeröffnung wird der Betriebsübergang von Imtech auf eine Tochtergesellschaft der Bremer Gustav Zech Stiftung weiter vorangetrieben. Dieser soll in wenigen Tagen vollzogen sein. Der Imtech-Geschäftsbereich Automotive Testing Solutions geht am 2.11. an die Weiss-Gruppe über. Die Nachfolger werden die Betriebe somit rund zehn Wochen nach dem Insolvenzantrag zu einem ungenannten Kaufpreis übernehmen.
Zech plant, einen erheblichen Teil der rund 500 verbleibenden Imtech-Baustellen mit den ehemaligen Imtech-Mitarbeitern in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter fortzuführen. Die Einzelheiten der Fortführung sind jedoch noch mit den Bauherren abzustimmen. Zu den fortzuführenden Bauvorhaben zählen auch die Arbeiten am Flughafen Berlin Brandenburg.
Für Insolvenzverwalter Borchardt und sein Team beginnen nun die Umsetzung der Übertragung der Betriebe sowie die aufwändige Bearbeitung von Gläubigerforderungen, Prozessen und sonstigen Altlasten zur Befriedigung der Gläubiger. Die Schulden von Imtech Deutschland betragen aktuell rund 150 Millionen Euro.
Mit einem Abschluss des Insolvenzverfahrens ist frühestens in sechs Jahren zu rechnen. Solange laufen noch Gewährleistungsfristen für Bauprojekte der insolventen Imtech Deutschland und vorher ist auch nicht mit einem Abschluss der vielen Bauprozesse zu rechnen. "Ich plane, schnellstmöglich eine Abschlagverteilung vorzunehmen. Dies wird aufgrund der zahlreichen noch ungeklärten Forderungen jedoch keinesfalls vor Ende 2017 möglich sein", sagt Borchardt.
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