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Airline-Ärger: 170.000 Betroffene holen sich im ersten Halbjahr mit Fluggasthelfern Geld zurück

Pressemitteilung

Airline-Ärger: 170.000 Betroffene holen sich im ersten Halbjahr mit Fluggasthelfern Geld zurück

Berlin, 18.10.2024 – Viele Urlauber, die im Sommer Ärger mit ihrem Flug hatten, warten immer noch auf ihre Entschädigung. Kommerzielle Fluggastrechte-Portale helfen aber vielen Betroffenen, ihr Geld zurückholen. Wie eine Abfrage des gemeinwohlorientierten Geldratgebers Finanztip unter den 14 größten Fluggasthelfern Deutschlands zeigt, haben mindestens 170.000 Menschen mit Hilfe von Fluggasthelfern im ersten Halbjahr 2024 eine Entschädigung erhalten.

Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, steht Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu – das regelt die europäische Fluggastrechte-Verordnung. Abhängig von Distanz und Verspätungsdauer gibt es zusätzlich zum Ticketpreis eine Ausgleichszahlung, unter Umständen auch Taxi- und Hotelkosten. Betroffene können sich selbst darum kümmern und ihre Rechte einfordern. „Das geht, indem sie einen Brief an die Airline schreiben und hoffen, dass diese zahlt“, erklärt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Wer sich damit nicht herumärgern will, kann sogenannte Fluggasthelfer beauftragen, die die Fluggastrechte durchsetzen. Diese behalten dann einen Teil der Ausgleichszahlung.“

Zwei Monate nach dem Flug können sich Verbraucher auch kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Das ist eine gute Möglichkeit, seine Rechte durchzusetzen. Im ersten Halbjahr 2024 gingen bei der Schlichtungsstelle 16.000 Beschwerden wegen ausgefallener oder verspäteter Flüge ein.1

Für wen sich Fluggasthelfer lohnen

Wer nicht so lange warten will oder keine Zeit und Nerven hat, die Airline selbst anzuschreiben, der kann sich an ein Fluggastrechte-Portal wenden. „Geschäftsreisende sollten ihre Ansprüche immer an einen Rechtsdienstleister geben, denn die können sich nicht an die Schlichtungsstelle für Reise & Verkehr wenden“, erklärt Schön.

Unter den Fluggastportalen gibt es sogenannte Sofortentschädiger und Inkasso-Dienstleister. Sofortentschädiger prüfen anhand von Wetter- und Flugdaten sowie der aktuellen Rechtsprechung, ob der Fall Erfolg hat. Erst dann erhalten Kunden ein Angebot. Nehmen sie das an, kauft das Unternehmen die Ausgleichsforderung ab und innerhalb von zwei Bankarbeitstagen ist das Geld auf dem Konto. „Diese Art der Entschädigung ist für alle gut, die das Geld sofort zurück haben möchten“, so Schön. Finanztip empfiehlt die Sofortentschädiger Ersatz-Pilot und EUFlight. Etwa 30 Prozent der Entschädigung bleiben bei den Unternehmen.

Inkasso-Dienstleister sind die andere Art von Anbietern. Sie prüfen erst den Fall und versuchen dann, die Entschädigung wie ein Inkasso-Dienst durchzusetzen. Diese Fluggasthelfer machen den Anspruch ihrer Kunden also zunächst außergerichtlich geltend. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, schalten sie eine externe Anwaltskanzlei ein und ziehen notfalls vor Gericht. Erst wenn die Unternehmen Erfolg haben, bekommen die Fluggäste die Ausgleichszahlung abzüglich eines Honorars zwischen 24 und 50 Prozent. Finanztip hat die Anbieter Fairplane und Flightright für gut befunden.

Worauf Verbraucher bei Fluggasthelfern achten sollten

Finanztip hat bereits zum fünften Mal die Branche der Fluggasthelfer untersucht: acht Unternehmen, darunter drei Sofortentschädiger und fünf Inkasso-Dienstleister. Die Expertinnen und Experten raten bei der Wahl eines Fluggasthelfers auf mehrere Kriterien zu achten: Dazu gehören ein klarer Preis, der transparent auf der Website des Unternehmens ausgewiesen wird. Gute Fluggasthelfer versuchen auch, Geld für Hotel, Taxi und Co. zu erstreiten, falls diese angefallen sind.

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Pressekontakt:
Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
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