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Bußgeldfalle Winterreifen - Hätten Sie es gewusst?

Bußgeldfalle Winterreifen - Hätten Sie es gewusst?
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Berlin (ots)

Wer Winterreifen aufgezogen hat, kommt um eine Sache nicht herum: die Auseinandersetzung mit dem Geschwindigkeitssticker. Auch wenn es für viele wie ein Angriff auf die Persönlichkeitsrechte wirkt, möchte der Gesetzgeber, dass unter bestimmten Umständen ein Sticker am Armaturenbrett angebracht ist. Unter welchen Bedingungen der Geschwindigkeitsaufkleber im Auto notwendig ist, erörtert die Coduka GmbH. Der Prozessfinanzierer hilft Verkehrsteilnehmern über seinen Online-Service www.geblitzt.de kostenfrei, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben.

Wer seinen fahrbaren Untersatz von der Werkstatt mit Winterreifen ausstatten lässt, ist vielleicht von dem auffallenden Aufkleber, der danach im Innenraum des Fahrzeuges prangt, irritiert. Dieser kann sich mit der Aufschrift "190", "210" oder "240" direkt auf dem Lenkrad oder am Armaturenbrett befinden - je nach Vorliebe der Werkstatt. Der Aufkleber muss im Fahrzeug vorhanden sein, wenn die zugelassene Maximalgeschwindigkeit der Winterreifen unter der im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeit liegt. Konkret heißt das: Wenn die Höchstgeschwindigkeit eines Autos mit 210 km/ aufgeführt ist und die Maximalgeschwindigkeit der montierten Reifen liegt bei 190 km/h, ist der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrzeugführers gemäß § 36 Abs. 4 und Abs. 5 StVZO erforderlich. Folglich darf man mit den Reifen auch nur höchstens Tempo 190 fahren. Andernfalls droht ein Bußgeld von 20 Euro. Die Aufkleber gibt es im Reifenhandel und bei Autoteile-Discountern. Wer schneller fahren möchte, benötigt andere Winterreifen.

Wann der Wintereinbruch kommt, weiß keiner genau. Aber spätestens, wenn Glatteis, Schneeglätte oder -Matsch sowie Reifglätte eintreten, muss das eigene Fahrzeug mit Winterreifen nach der Richtlinie 92/23/EWG ausgerüstet werden. Aber das ist noch nicht alles. Reifen, die nach dem 31.12.17 hergestellt wurden, müssen das Alpine-Symbol, auch Schneeflockensymbol genannt, aufweisen. Nicht mehr genügend ist die M+S Kennzeichnung. Allerdings haben ältere Reifen eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Ein weiterer Faktor ist die Profiltiefe. Vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern. Dennoch empfiehlt der ADAC eine Profiltiefe von 4 Millimetern. Sollte die Mindestprofiltiefe nicht eingehalten werden, droht ein Bußgeld von Minimum 60 Euro.

Die Regelungen für Motorräder, LKW und Anhänger

Die Winterreifenpflicht für Motorräder, LKW und Anhänger ist noch einmal extra geregelt. Daher unterliegen Motorräder seit 2017 nicht mehr der Winterreifenpflicht. Auch für Anhänger besteht keine Pflicht für Winterreifen. LKW über 3,5 Tonnen benötigen bisher ausschließlich Winterreifen für die Antriebsachse. Aber Achtung: Ab 2020 müssen auch Winterreifen auf die Lenkachse gezogen werden.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstößen arbeitet Geblitzt.de für die Überprüfung der Vorwürfe eng mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind, zusammen. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

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