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Pressemitteilung: Extremwetter mit lang anhaltendem Frost: So schützen Sie Gebäude vor Frostschäden

Für die nächsten Tage sind klirrende Kälte und Dauerfrost angesagt. Durch Corona gibt es derzeit jedoch auch zahlreiche leerstehende Gebäude, wie Gewerberäume, Ferienwohnungen, Hotelzimmer, Gasträume, Studentenbuden, etc. Was nun wichtig ist, um Leitungswasserschäden vorzubeugen und wie einfach man sich vor Frostschäden schützen kann, erfahren Sie in unserer nachfolgenden Pressemitteilung:

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Extremwetter mit lang anhaltendem Frost: So schützen Sie Gebäude vor Frostschäden

Stuttgart, 10.02.2021: Bei Frost und klirrender Kälte können Wasserleitungen einfrieren. Dabei ist es ganz einfach, Häuser, Wohnungen und leerstehende Gebäude davor zu schützen. Grundsätzlich gilt: Ausreichend heizen und regelmäßig kontrollieren.

Gerade in Zeiten von Corona gibt es zahlreiche leerstehende Gebäude, wie Gewerberäume, Ferienwohnungen, Hotelzimmer, Gasträume, Studentenbuden, etc. Bei leerstehenden Gebäuden empfiehlt es sich, alle Wasser führenden Anlagen und Leitungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Zudem sollten Sie sie regelmäßig kontrollieren.

Tipps zur Vermeidung von Frostschäden vom Gebäudespezialisten

In Gebäuden sollten alle Räume, in denen Wasser führende Leitungen verlaufen, ausreichend beheizt sein. Ausreichend meint eine Mindesttemperatur von etwa +5 bis +7º Celsius - auch und gerade bei Abwesenheit. Hierzu sollten Fenster und Türen geschlossen sein. Die Räume sollten Sie so beheizen, dass die Mindesttemperatur erreicht wird, und regelmäßig kontrollieren, so dass es unter normalen Umständen zu keinem Rohrbruch kommen kann.

6 Tipps - so schützen Sie sich vor Frostschäden:

1. In allen Räumen sollte die Heizung angestellt und entlüftet sein, damit das Wasser zirkulieren kann. Die Frostwächterstellung genügt nicht. Es sollte mindestens 5 bis 7 Grad warm in den Räumen sein.

2. Leitungen, die durch unbeheizte Räume (zum Beispiel im Dachbereich) führen, sollten durch eine gute Rohrisolierung vor Wärmeverlust geschützt sein.

3. In Bädern und WC sollten die Fenster niemals längere Zeit gekippt oder geöffnet bleiben. Das gilt auch für Kellerfenster.

4. In Heizungsräumen und Öl-Lagerräumen sollten die Fenster nach kurzem Lüften wieder geschlossen werden, ansonsten kann das Öl dickflüssig werden.

5. In unbewohnten Räumen, leerstehenden Häusern und Wohnungen sollten bereits vor der Kälteperiode die Wasserleitungssysteme fachgerecht von einer Installationsfirma entleert werden. Denken Sie auch an das Entleeren von Gartenleitungen.

6. Das Auftauen von eingefrorenen Rohren sollte man unbedingt einem Fachmann überlassen, denn die Schadenexperten der SV erleben häufig, dass beim Auftauen mit der Lötlampe schon mancher Brand verursacht worden ist.

Schutz für bewohnte Häuser und Wohnungen

Für ein gesundes Raumklima und damit sich kein Schimmel bildet, ist zudem auf eine regelmäßige und gute Belüftung der Räumlichkeiten zu achten. Regelmäßiges Stoßlüften (für mindestens 2 Minuten komplett geöffnetes Fenster) hilft, ein gutes Raumklima zu bewahren. Mehr zum Thema richtig Heizen und Lüften: Expertentipps gesundes Raumklima

Ansprechpartner:
SV SparkassenVersicherung
Unternehmenskommunikation

Andrea Ott
Pressereferentin
Telefon: (0711) 898 - 48224
andrea.ott@
sparkassenversicherung.de

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