DRG-Prüfung: Ein Gewinn für die Solidargemeinschaft der GKV
Hannover (ots)
192.382.399,64 EUR - in Worten: über 192 Mio. EUR! - das ist die Summe der von der casusQuo GmbH erwirtschafteten kumulierten Retaxierungen bis Anfang März 2019. Seit mittlerweile sechzehn Jahren prüft das Unternehmen im Auftrag zahlreicher gesetzlicher Krankenkassen deren Krankenhausrechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit. Die Notwendigkeit dieser Prüfungen wurde im November 2018 ausdrücklich durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt.
Die von casusQuo retaxierten Summen kommen den beauftragenden Krankenkassen und damit der Solidargemeinschaft der GKV unmittelbar zugute. Die Bandbreite der Einzelfälle und der erzielten Retaxierungen ist dabei sehr groß. Nicht alle Fälle sind so spektakulär wie die Extremeinsparung in Höhe von über 790.000 EUR in einem Einzelfall aus 2018. Dabei hatte das Krankenhaus ein Zusatzentgelt 145-mal zu viel abgerechnet. Dies wurde nach der Intervention seitens casusQuo korrigiert. Dennoch zeigt so ein Fall, dass auf eine dezidierte Prüfung nicht verzichtet werden kann. Auch viele Retaxierungen in der Größenordnung von bis zu 70.000 EUR sind auf die Korrektur von Zusatzentgelten zurückzuführen. Dies geschieht etwa, wenn zu hohe Mengen bei verabreichten Medikamenten oder eine überhöhte Zahl an Beatmungsstunden kodiert werden. Das Gros der Einsparungen in der Krankenhausabrechnungsprüfung entsteht durch die zahlreichen, auf den ersten Blick weniger spektakulären Einzelfälle, für die immer wieder die Kompetenz der casusQuo-Mitarbeiter(innen) gefragt ist.
Da ist etwa der Fall des 80-Jährigen, für den die Implantation eines neuen Herzschrittmachers abgerechnet wurde, obwohl es sich nur um einen Batteriewechsel beim bereits implantierten Schrittmacher handelte. Die Rechnungsdifferenz: fast 16.000 EUR.
Gut 8.500 EUR betrug die Retaxierung für den Fall, bei dem nach Daumenamputation nicht etwa der abgetrennte Daumen wieder angenäht, sondern nur der Stumpf versorgt wurde.
Und der Einzelfall, in dem ein bestehendes Cochlea-Implantat im Rahmen einer OP neu positioniert wurde, führt eben auch zu einer um über 24.000 EUR niedrigeren Rechnung als das Einsetzen eines neuen Cochlea-Implantats, das vom Krankenhaus zunächst abgerechnet wurde. "Dass die Krankenhauslobby neuerdings die Abrechnungsprüfung insgesamt in Frage stellt und dabei mit dem PpSG Unterstützung vom Gesetzgeber erhält, ist vor dem Hintergrund solcher Fälle völlig unverständlich", so casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe. "Denn von unserer Arbeit profitiert die gesamte Solidargemeinschaft der GKV." Pressemitteilung
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