IKK Südwest entlastet Arbeitgeber und Selbständige durch Beitragsstundung
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Arbeitgeber, Kleinstunternehmer und Soloselbständige, die sich infolge des Umsatzeinbruchs im November 2020 in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können erneut ein vereinfachtes Stundungsverfahren ihrer Sozialversicherungsbeiträge beantragen
Von der Corona-Krise und dem aktuellen Lockdown sind derzeit einige Branchen besonders hart getroffen, da viele ihrer Aufträge zunächst wegfallen. Die IKK Südwest unterstützt Betroffene: Arbeitgeber, Kleinstunternehmer und Soloselbständige, die sich infolge des Umsatzeinbruchs im November 2020 in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können erneut ein vereinfachtes Stundungsverfahren ihrer Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Dies sind in erster Linie die von temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbständigen.
"Wir lassen auch in dieser schweren Zeit niemanden allein. Daher wollen wir mit dieser Sofortmaßnahme unseren Arbeitgebern und Selbständigen aus der Region unmittelbar und so gut es geht unter die Arme greifen. Wir können einen unmittelbaren Beitrag leisten, dass Betroffene kurzfristig Liquiditätsengpässe überbrücken können und sie über diese missliche Lage hinaus eine wirtschaftliche Perspektive haben", so IKK-Südwest-Geschäftsführer Günter Eller.
Konkret bedeutet dies: die demnächst fällig werdenden Beiträge zur Sozialversicherung für den Monat November können nach Prüfung vorläufig gestundet werden, sofern staatliche Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld bisher nicht ausgezahlt wurden.
Eine solche Stundung gilt dann auch für die Beiträge von freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber abgeführt werden müssten. Für die November-Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von Solo-Selbständigen aus den betroffenen Branchen gilt dies gleichermaßen.
Die IKK Südwest verzichtet bei der Prüfung der Stundungsanträge unbürokratisch auf weitere Unterlagen, wie beispielsweise auf den aktuellen Steuervorauszahlungsbescheid des Finanzamts.
"Die Corona-Pandemie erfordert nicht nur schnelles, sie erfordert auch unkompliziertes Handeln. Daher wollen wir den Arbeitgebern aus unserer Region den Schreibtisch nicht noch voller machen, sondern ihnen mit diesem Verfahren den Arbeitsalltag und den Blick auf das Wesentliche erleichtern. Wir drücken allen die Daumen, dass sich die Situation bald wieder ändert und die Auftragsbücher wieder gefüllt sind", so Eller.
Die IKK Südwest prüft im Einzelfall gerne, welche Möglichkeiten für Unternehmen bestehen. Der einheitliche Stundungsantrag für die Beiträge November 2020 steht unter ikk-suedwest.de/arbeitgeber/ als Download zur Verfügung. Dieser kann ausgefüllt per E-Mail an arbeitgeber@ikk-sw.de oder per Fax an 0681/9 36 96 9338 gesendet werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Selbständige auf der Website der IKK Südwest unter www.ikk-suedwest.de und natürlich über den persönlichen Kundenberater.
Die IKK Südwest
Aktuell betreut die IKK Südwest mehr als 640.000 Versicherte und über 90.000 Betriebe in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Versicherte und Interessenten können auf eine persönliche Betreuung in unseren 21 Kundencentern in der Region vertrauen. Darüber hinaus ist die IKK Südwest an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr über die kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 oder www.ikk-suedwest.de zu erreichen.