IKK-Forderung zu Mutterschutz-Ausweitung im Bundesrat
Ein Dokument
Mutterschutz-Forderung im Bundesrat
Entschließung geht auf Initiative der IKK Südwest zurück
Der Bundesrat hat heute (05. Juli) die Regierung aufgefordert, den Mutterschutz auf Betroffene von Fehlgeburten auszuweiten. Der Mutterschutz solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und einer Staffelung unterliegen. IKK-Südwest-Vorstand Prof. Dr. Jörg Loth begrüßt die Forderung in dieser Form ausdrücklich als „längst überfälligen Schritt zur Gleichbehandlung betroffener Mütter und ihrer Familien.“
Der Bundesrat spricht sich demnach für einen Anspruch aus, „um den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Mütter gerecht zu werden“, wie das Verfassungsorgan anlässlich seiner heutigen Sitzung (5. Juli) bekannt gab. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und sich gestaffelt entsprechend der Schwangerschaftsdauer verlängern.
Im Kern trifft dies die Forderungen, die die IKK Südwest bereits vor rund zwei Jahren formulierte und seitdem mit zahlreichen Initiativen, politischen Gesprächen und Aufklärungskampagnen begleitet. „Die heutige Forderung lässt uns alle aufatmen und markiert einen historischen Schritt in der Beseitigung eines gesetzlichen Missstandes. Ich freue mich für alle betroffenen Mütter und ihre Familien, dass die zahlreichen Initiativen zum gestaffelten Mutterschutz, die in den vergangenen beiden Jahren immer mehr Unterstützer fanden, endlich Früchte tragen“, äußert sich IKK-Südwest-Chef Prof. Dr. Jörg Loth zu den Ergebnissen der heutigen Sitzung des Bundesrates.
IKK-Versicherten-Analysen wichtiges Argument für Entschließung
„Wir sind als IKK Südwest sehr stolz, dass wir aus dem Saarland heraus gemeinsam mit dem IKK e. V. den Stein zur Beendigung dieser Ungerechtigkeit mit ins Rollen bringen durften. Insbesondere, dass in der heutigen Begründung die gesundheitlichen Einschränkungen auf die Psyche vieler betroffener Mütter als zentrales Argument für eine Neuregelung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten aufgeführt wurde, begrüßen wir ausdrücklich. Ich danke der saarländischen Landesregierung, dass sie sich für dieses Thema stark macht. Wir sind zuversichtlich, dass das Gesetz nun zeitnah verabschiedet wird.”
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Gessner Pressesprecher IKK Südwest Europaallee 3-4 66113 Saarbrücken Tel.: 06 81/38 76-1163 Fax: 06 81/38 76-2799 Zentrale Postadresse: IKK Südwest 66098 Saarbrücken PS: Wieso die Zukunft digital ist, weshalb Ernährung Spaß machen soll und warum Gartenarbeit gut für die Gesundheit ist – das und noch viel mehr erfahren Sie in der neuen Ausgabe unseres Kundenmagazins für mich.