BGHW - Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
BGHW: Positive Beitragsentwicklung setzt sich fort
Vorstandsvorsitzender Dr. von Leoprechting betont die gute Präventionsarbeit der versicherten Unternehmen
Mannheim (ots)
Eine im Schnitt leicht rückläufige Entwicklung der Beitragsbelastung meldet die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). "Das ist eine erfreuliche Entwicklung entgegen dem Trend", kommentiert Dr. Rainhardt von Leoprechting, Vorstandsvorsitzender der BGHW, im Interview mit "BGHW aktuell", der Zeitschrift für Mitgliedsunternehmen. Dies sei nicht zuletzt auf die gute Präventionsarbeit der Mitgliedsunternehmen zurückzuführen: "Denn jeder Unfall, der verhindert wird, mindert Leid und zieht keine Entschädigung nach sich."
Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft wird jährlich nachträglich für das vorangegangene Jahr erhoben. Grund: Berufsgenossenschaften dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Beiträge werden im Nachgang so bemessen, dass sie die Ausgaben für die gesetzlichen Aufgaben des vergangenen Jahres decken. Die Beitragsbescheide werden in diesen Tagen an die bei der BGHW versicherten Unternehmen versendet. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Beitragsfuß ab, der jährlich vom Vorstand der BGHW festgelegt wird. Bereits im letzten Jahr sank der Beitragsfuß. Für den aktuellen Beitragsbescheid liegt der Beitragsfuß bei 3,89 Euro (Vorjahr: 3,93 Euro).
Das vollständige Interview mit Dr. Rainhardt von Leoprechting kann in der neuen "BGHW aktuell", die Anfang Mai erscheint, nachgelesen werden.
"BGHW aktuell" im Internet: www.bghw.de, Webcode BGHWaktuell
Erläuterungen zur aktuellen Beitragsrechnung: www.bghw.de, Webcode 16297540
Hintergrund BGHW
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Branchen Einzelhandel, Großhandel und Warenverteilung. Sie betreut rund 4,3 Millionen Versicherte in 426.000 Unternehmen. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben. Außerdem übernimmt die Berufsgenossenschaft die Haftung ihrer Mitgliedsunternehmen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten seiner Beschäftigten.
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