Schultze & Braun GmbH & Co. KG
Pressemitteilung: Hürden für die Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich werden kleiner
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- Französische Nationalversammlung verabschiedet entsprechendes Gesetz, das noch im September in Kraft treten soll - Details der neuen Regelungen noch unklar - Rechtsanwältin Elisa Fiona Freund von Schultze & Braun: "Die jetzigen Meldepflichten stellen für die betroffenen Unternehmen enorme Hürden dar und erschweren den Waren- und Dienstleistungsverkehr von Deutschland nach Frankreich erheblich. Ein Abbau dieser Hürden kann der Wirtschaft in der deutsch-französischen Grenzregion nur guttun."
Achern/Kehl/Straßburg. Seit 2015 müssen ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter zum Arbeiten nach Frankreich entsenden möchten, sehr viel Bürokratie bewältigen. Besonders Dienstleistungsunternehmen oder Handwerker aus den grenznahen Regionen leiden unter den erhöhten Anforderungen. Aber es gibt Hoffnung: Am 1. August hat die französische Nationalversammlung ein Gesetz verabschiedet, das die Hürden senken soll.
Unternehmen, die Mitarbeiter zur Ausführung von Arbeiten nach Frankreich entsenden, müssen diese vor Aufnahme der Arbeiten der inspection du travail (französische Arbeitsinspektion) über das Internetportal SIPSI melden. Zu solchen Entsendungen zählen auch kurzfristige Geschäftsreisen, wie z.B. Kundenbesuche, das Ausliefern von Waren oder die Teilnahme an Messen in Frankreich.
Darüber hinaus müssen die Unternehmen einen Vertreter in Frankreich benennen, den die französische Arbeitsinspektion bei einer Kontrolle kontaktieren und bei dem sie die zahlreichen gesetzlich geforderten Unterlagen einsehen kann. Diese Unterlagen müssen allesamt in französischer Sprache vorliegen. Dazu zählt beispielsweise auch der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers. Unternehmen der Baubranche müssen darüber hinaus je Mitarbeiter und Baustelle eine sog. "Cartes d'identité professionnelle BTP" (Carte BTP) beantragen, die von jedem entsandten Mitarbeiter auf der Baustelle mitgeführt werden muss. Insbesondere bei kurzfristigen Entsendungen sind diese Vorschriften kaum einzuhalten, stellen hohe bürokratische Hürden dar und verursachen zusätzliche Kosten. Werden die Meldepflichten missachtet, drohen horrende Bußgelder - auch schon beim ersten Verstoß.
Auch weil zahlreiche deutsche Wirtschaftsverbände gegen diese Benachteiligung ausländischer Unternehmen intervenierten, hat die französische Nationalversammlung am 1. August zahlreiche Erleichterungen verabschiedet. Bei Entsendungen für einen nur kurzen Zeitraum sollen die entsendenden Unternehmen von den Meldepflichten und der Bestimmung eines Vertreters in Frankreich befreit werden. Noch sind die genauen Voraussetzungen sowie die betroffenen Unternehmen bzw. Dienstleistungen nicht näher definiert. Das soll noch per Verordnung geschehen. Darüber hinaus sollen die französischen Aufsichtsbehörden größere Entscheidungskompetenzen erhalten. Dann können sie im Einzelfall entscheiden, von welchen Auflagen Unternehmen befreit werden. Aber auch hier stehen die Einzelheiten noch nicht fest.
In Kraft treten sollen die gesetzlichen Änderungen bereits im September 2018.
"Obwohl die Einzelheiten der neuen Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar sind, sind die Erleichterungen für grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung auf jeden Fall zu begrüßen", sagt Rechtsanwältin Elisa Fiona Freund von Schultze & Braun. "Die jetzigen Meldepflichten stellen für die betroffenen Unternehmen enorme Hürden dar und erschweren den Waren- und Dienstleistungsverkehr von Deutschland nach Frankreich erheblich. Ein Abbau dieser Hürden kann der Wirtschaft in der deutsch-französischen Grenzregion nur guttun."
Über Schultze & Braun
An den Standorten Achern, Kehl und Straßburg berät und vertritt Schultze & Braun seine Mandanten in allen Fragen der klassischen Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung. Mit einem großen Team an Steuerberatern und Rechtsanwälten, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich zugelassen sind, ist Schultze & Braun Spezialist für den Dienstleistungs- und Warenverkehr von und nach Frankreich.
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