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Berufliche Inklusion dank Studien- und Arbeitsassistenz

Berufliche Inklusion dank Studien- und Arbeitsassistenz
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Wenn Tätigkeiten behinderungsbedingt nicht eigenständig ausgeführt werden können, sind helfende Hände gefragt. Ob im Vorlesungssaal oder am Arbeitsplatz: Die Persönliche Assistenz ist ein entscheidender Schlüssel für die soziale und berufliche Integration. Hierbei stellen sowohl die Arbeits- als auch die Studienassistenz wichtige Bestandteile des Assistenzmodells dar, welches zur Chancengleichheit und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung beiträgt.

Persönliche Assistenz bedeutet Selbstbestimmung und Freiheit

Die Persönliche Assistenz unterscheidet sich grundsätzlich von der klassischen Betreuung von Menschen mit Behinderung. Ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben stellt hierbei das übergeordnete Ziel dar. Anders als in Pflegeheimen und fremdbestimmten Einrichtungen, nehmen die zu betreuenden Personen die Rolle des Arbeitgebers ein. Auf diese Weise können sie in ihren eigenen vier Wänden selbst entscheiden, was gut für sie ist und wie sie ihr Leben gestalten. Und so sollte es auch sein - schließlich sind sie die besten Experten in eigener Sache.

Dadurch, dass bei der Persönlichen Assistenz zentrale Kompetenzen beim Assistenznehmer liegen, wird eine eigenständige Lebensführung und Organisation der Unterstützung ermöglicht. In planender und ausführender Funktion sorgen sie persönlich für die Wahl der Assistenzhilfe, derer individuellen Einarbeitung sowie die leistungsbezogene Koordinierung. Üblicherweise unterstützen die Assistenzhilfen ihre Auftraggeber bei unterschiedlichen Aktivitäten des täglichen Lebens - sei es im Haushalt, in der Freizeit, bei der Mobilität oder der medizinischen Pflege. Damit deckt die Persönliche Assistenz ein breites Spektrum an Lebensbereichen ab, worunter auch das Studium und das Berufsleben fallen.

Büffeln und Pauken mit Studienassistenz

Mit seinen wissenschaftlichen Einrichtungen und zahlreichen Hochschulen ist Berlin zur wohl beliebtesten Universitätsstadt Deutschlands herangewachsen. Im Wintersemester 2017/18 waren über 180.000 Studierende an einer Berliner Hochschule immatrikuliert, darunter auch zahlreiche Menschen mit Behinderung. Laut Deutschem Studentenwerk fühlen sich 8% aller deutschen Studenten durch eine Behinderung oder chronische Krankheit im Studium beeinträchtigt (https://www.studentenwerke.de/de/content/best-beeintr%C3%A4chtigt-studieren-0). Während viele von ihnen keine Unterstützung im Unialltag benötigen, sind andere auf zusätzliche Hilfeleistungen angewiesen.

In solchen Fällen kommt eine personale Hilfe via Studienassistenz in Frage. Genau wie bei der Persönlichen Assistenz unterstützen Studienassistenten ihre Auftraggeber in den unterschiedlichsten Bereichen. Sie fertigen Mitschriften an, lesen wissenschaftliche Texte vor, sind bei der Vor- und Nachbereitung des Lernstoffs behilflich oder recherchieren Fachliteratur in der Universitätsbibliothek. Die Berliner Universitäten bieten hierzu vielfältige Informationsmöglichkeiten an und stehen oftmals auch bei der Vermittlung einer privaten Studienassistenz mit Rat und Tat zur Seite. Wenn es um die Organisation der Studienassistenz geht, bieten sich auch ambulante Pflegedienste wie Futura Berlin als informative Anlaufstelle an (https://www.futura-berlin.de/rat-und-tat/arbeits-und-studienassistenz.html).

Nach der Uni ist vor dem Job

Auf den erfolgreichen Studienabschluss folgt der Einstieg ins Berufsleben. Ohne Arbeitsassistenz könnten viele - trotz entsprechender Ausbildung - nicht berufstätig sein. Um den gelernten oder studierten Tätigkeiten nachgehen zu können, verlassen sich Assistenznehmer auch am Arbeitsplatz auf regelmäßige Unterstützung. Als Leistung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dient die Arbeitsassistenz vorrangig dazu, einen Arbeitsplatz zu erlangen, diesen zu halten und eine arbeitsplatzbezogene Hilfestellung zuzusichern. Voraussetzung ist, dass der Kern der Arbeit noch selbst erledigt werden kann. In vielen Fällen besteht ein Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz durch den zuständigen Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt.

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