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Insektenspray kaufen? Beratung ist jetzt Pflicht

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Insektenspray kaufen? Beratung ist jetzt Pflicht

Keine Selbstbedienung mehr bei bestimmten Biozidprodukten

Seit Jahresbeginn 2025 dürfen Biozidprodukte wie Mäuse- und Rattengift, Insektensprays, Antifouling-Anstriche (zum Beispiel für Boote) sowie Holzschutzmittel nicht mehr frei zugänglich in Geschäften angeboten werden. Außerdem gilt vor dem Kauf solcher Produkte sowohl in Geschäften als auch im Online-Handel eine Beratungspflicht durch eine sachkundige Person. „Wir begrüßen die neue Beratungspflicht, weil Verbraucher:innen dadurch unbedenklichere Maßnahmen gegen Schädlinge kennenlernen und wichtige Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten“, sagt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW. „Während sich die Verwendung von Holzschutz- und weiteren Schutzmitteln schon vorbeugend durch bauliche Maßnahmen oder Materialauswahl ganz vermeiden oder zumindest reduzieren lässt, treten Schädlinge meist unerwartet auf. Im ersten Schreck greifen Verbraucher:innen manchmal zum nächstbesten Mittel, ohne sich der Risiken bewusst zu sein“, so Effers weiter. Sie hat die wichtigsten Aspekte zur neuen Beratungspflicht zusammengestellt.

  • Warum sind viele Biozidprodukte problematisch? Bestimmte Wirkstoffe beispielsweise in Holzschutzmitteln oder Insektenvernichtern können auch für Menschen gesundheitsschädlich sein. Viele dieser Chemikalien sind langlebig in Innenräumen und zudem quasi nicht wasserlöslich, sodass sie nur schwer wieder aus der Wohnung zu entfernen sind. Eine Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW deutet darauf hin, dass Kinder möglicherweise auch durch Insektensprays mit diesen Chemikalien belastet werden. Für Haustiere sind die Mittel ebenfalls nicht immer ungefährlich. Bestimmte Wirkstoffe, sogenannte Pyrethroide, können für Katzen sogar tödlich sein.
  • Für welche Biozidprodukte gilt die neue Beratungspflicht? Sechs Produktarten werden von den neuen Regelungen erfasst, nämlich Mittel gegen Nagetiere, gegen Insekten und andere Krabbeltiere, Antifoulingmittel, Beschichtungsschutzmittel, Holzschutzmittel und Schutzmittel für Baumaterialien, etwa gegen Mikroorganismen und Algen. Außerdem müssen sich Beratende vergewissern, dass die Kundin oder der Kunde zu der in der Zulassung der Mittel genannten Verwenderkategorie gehört, also beispielsweise geschulte berufsmäßige Anwender:innen sind.
  • Welche Biozidprodukte dürfen weiterhin ohne Beratung verkauft werden? Für die Hauptgruppe Desinfektionsmittel und einige Produktarten wie Schneckenbekämpfungsmittel ist weiterhin keine Beratung vorgesehen. Auch Biozidprodukte mit „harmloseren“ Wirkstoffen, unter anderem solche mit Lockstoffen, Lavendelöl oder Essigsäure sowie Mittel zur Abwehr von Mücken oder Zecken (sogenannte Repellentien), dürfen weiterhin ohne vorhergehende Beratung verkauft werden. Schutzmittel für Holz oder Beschichtungen, die vor allem im Baubereich eingesetzt werden, sind nur für berufliche Anwender:innen von der Beratungspflicht ausgenommen.
  • Worüber muss bei der Beratung informiert werden? Das Beratungsgespräch muss Hinweise auf vorbeugende Maßnahmen oder solche mit geringerem Risiko als das Biozidprodukt beinhalten. Auch über die richtige Anwendung gemäß Gebrauchsanweisung, Einsatzverbote und Beschränkungen sowie Risiken und Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch muss informiert werden. Außerdem sind Handlungsanweisungen für den Fall versehentlicher Freisetzung (z.B. Verschütten), Hinweise zur Lagerung und zur Entsorgung vorgeschrieben.
  • Wie soll die Beratung im Online-Handel erfolgen? Im Fall von Online- oder Versand-Verkauf muss das Beratungsgespräch zuvor telefonisch oder per Videoübertragung nachweisbar erfolgen.
  • Schädlingsbefall – wer hilft weiter? Bei hartnäckigen Schädlingen oder einem Befall mit schwer zu bekämpfenden Quälgeistern wie Schaben oder Bettwanzen sind Verbände mit qualifizierten Mitgliedern, etwa der Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung oder der Deutsche Schädlingsbekämpfer Verband, die erste Wahl. Vorsicht: Im Internet sind ähnlich wie bei Schlüsseldiensten, Rohrreinigern und anderen „Helfern“ in unerwarteten Notsituationen auch unseriöse Anbieter unterwegs.

Weiterführende Infos und Links:

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Pressestelle Verbraucherzentrale NRW

Tel. (0211) 91380-1101

presse@verbraucherzentrale.nrw

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