Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Beitragsanstieg in der Krankenkasse: Bleiben oder kündigen?
Ein Dokument
Beitragsanstieg in der Krankenkasse: Bleiben oder kündigen?
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wann sich ein Wechsel lohnt
Fast alle 95 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben über den Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag erhöht. Für die Versicherten steigen damit die monatlichen Beiträge. Wer zu einer günstigeren Kasse wechseln möchte, kann das Sonderkündigungsrecht nutzen. „Der Anstieg ist teilweise deutlich stärker als früher“, sagt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, „ein Wechsel der Kasse kann dann durchaus angebracht sein.“ Sie erklärt, wobei Versicherte dabei achten sollten:
- Wann ist ein Wechsel der Krankenkasse ratsam? Für 2025 steigen die Zusatzbeiträge bei einigen Krankenkassen auf deutlich über drei Prozent, während andere einen Zusatzbeitrag zwischen 2,5 und drei Prozent erheben. Es gibt jedoch auch Krankenkassen, deren Zusatzbeitrag unter dem durchschnittlichen Satz von 2,5 Prozent liegt. Auch für 2026 sind bereits Erhöhungen angekündigt. Zwar teilen sich Versicherte und Arbeitgeber den Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen, aber manche Krankenkassen erhöhen ihren Beitrag stärker als andere. Je nach Bruttoeinkommen kann das eine dreistellige Summe pro Jahr ausmachen. Und freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den gesamten Beitrag alleine. Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse ist die einzige Möglichkeit, diese Kosten zu senken.
- Wie einfach ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse? Sehr einfach, denn eine Kündigung ist nicht mehr notwendig. Es reicht, eine neue Krankenkasse zu wählen. Diese übernimmt die Formalitäten mit der bisherigen Krankenkasse. Wer sein Sonderkündigungsrecht ausüben möchte, kann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag beispielsweise ab dem 1.1.2025, gilt das Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, also bis zum 31.1.2025. Allerdings endet die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse dann nicht bereits am 31.01.2025. Mitglied bei der neuen Krankenkasse ist man erst ab dem 01.04.2025. Bis dahin muss auch der höhere Zusatzbeitrag an die alte Krankenkasse gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt für Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben. Sie können frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen. Wer die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst und mindestens zwölf Monate bei der alten Kasse versichert war, kann das normale Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, muss auch die Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten nicht eingehalten werden.
- Was ist vor einem Wechsel zu bedenken? Die Höhe des Zusatzbeitrages spielt zwar eine wichtige Rolle bei der Wahl der Krankenkasse, ist jedoch nicht das einzige Kriterium. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu über 90 Prozent identisch. Unterschiede gibt es aber bei den freiwilligen Zusatzleistungen. Manche Zuschüsse können trotz Beitragserhöhung lohnenswert sein, etwa für künstliche Befruchtung, Osteopathie, Zahnreinigung, Reiseimpfungen, Haushaltshilfen oder häusliche Krankenpflege. Auch die Erreichbarkeit sollte man prüfen, also wie gut der Service ist und ob bei Bedarf eine örtliche Niederlassung verfügbar ist.
Weiterführende Infos und Links:
- Mehr zum Wechsel der Krankenkasse unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10581
- Eine Liste aller Kassen mit den jeweiligen Zusatzbeträgen bietet der Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen unter: www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf
Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 91380-1101
presse@verbraucherzentrale.nrw
-- Verbraucherzentrale NRW Pressestelle Helmholtzstr. 19 40215 Düsseldorf Tel.: 0211/91380-1101 Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz.
Honorarfreie Verwendung sämtlichen Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW. Bitte beachten Sie den Copyrighthinweis in der Bildbeschreibung.