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Diebstahlschutz fürs Fahrrad: Reicht die Hausratversicherung aus?

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Diebstahlschutz fürs Fahrrad: Reicht die Hausratversicherung aus?

Verbraucherzentrale NRW: Die passende Versicherung hängt vom Wert des Fahrrads ab

Ob klassisches Citybike oder modernes E-Bike – wer viel Geld in sein Fahrrad investiert, sollte sich Gedanken um die passende Absicherung machen. Besonders E-Bikes haben ihren Preis: Modelle mit guter Ausstattung kosten schnell mehrere tausend Euro – und werden immer häufiger gestohlen. „Die Hausratversicherungen bieten für solche Werte in der Regel keinen ausreichenden Schutz”, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Die Alternative ist eine spezielle Fahrradversicherung, die sich vor allem lohnt, wenn das Rad teuer ist und häufig draußen abgestellt wird. Die Versicherungen bieten allerdings sehr unterschiedliche Leistungen und kosten auch unterschiedlich viel. Ein gründlicher Vergleich der Angebote ist daher wichtig.”

  • Das bietet die Hausratversicherung: Fahrräder sind in einer Hausratversicherung nur gegen Einbruchdieb-stahl versichert. Das bedeutet, dass das Fahrrad aus der Wohnung, dem verschlossenen Keller oder aus einer verschlossenen Garage gestohlen worden sein muss. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr, also auch nachts. Auch Pedelecs mit einer Motorleistung von maximal 250 Watt sind mitversichert. Kann das Fahrrad laut Mietvertrag in einem gemeinschaftlichen, abgeschlossenen Fahrradabstellraum abgestellt werden, ist man verpflichtet, diesen zu nutzen. Das Rad sollte auch dort mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert werden.
  • Einfacher Diebstahl ist nur mit Zusatzklausel abdeckt: Steht das Rad nicht im Haus, sondern an der Straße, sprechen Fachleute von „einfachem Diebstahl“, und der ist in Hausratversicherungen nicht enthalten. In einigen Versicherungsbedingungen besteht der vollständige Schutz außerdem in der Regel nicht in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Ausnahme: Das Fahrrad wurde noch benutzt und stand zum Beispiel vor einem Kino oder einer Gaststätte, die man besucht hat. Allerdings muss das Fahrrad dann gegen Diebstahl gesichert worden sein. Fest am Fahrrad verbaute Rahmenschlösser sind eventuell nicht ausreichend. Diesen Fall des „einfachen Diebstahls“ kann man in der Hausratversicherung gegen einen Mehrbeitrag durch die sogenannte „Fahrradklausel“ versichern. Das lohnt sich in der Regel jedoch eher für hochpreisige Fahrräder und wenn die Summe der bestehenden Hausratversicherung dafür ausreicht.
  • Welchen Wert die Hausratversicherung ersetzt: Für ein gestohlenes Fahrrad erhalten Betroffene den Neuwert des Fahrrades. Das ist der Betrag, den ein ähnliches Fahrrad in neuwertigem Zustand kostet. Voraussetzung ist allerdings eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Nur dann wird der Schaden in voller Höhe ersetzt. Beispiel: Beträgt die Hausrat-Versicherungssumme 50.000 Euro und der abgesicherte Fahrradwert davon ein Prozent, erstattet die Versicherung maximal 500 Euro. Es können auch zwei, fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme gewählt werden. Dadurch steigt jedoch der Beitrag.
  • Was eine Fahrradversicherung leisten sollte: Spezielle Fahrradversicherungen bieten meist mehr als eine Hausratversicherung, sind allerdings auch deutlich teurer und müssen pro Fahrrad abgeschlossen werden. Jahresbeiträge zwischen 72 und 220 Euro können für ein 1500-Euro-Rad anfallen. Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern sind enorm. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, ob die persönlichen Gegebenheiten abgedeckt sind: Sind Fahrten im Ausland mit versichert oder Sportrennen, Reparaturkosten oder Leistungen bei einem Unfall? Was gilt für Gepäck oder Zubehör? Gibt es eine Obergrenze für den Kaufpreis? Ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen oder ein spezielles Fahrradschloss vorgeschrieben? Auch sollte man klären, welche konkreten Schäden versichert sind. In Frage kommen nicht nur Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, sondern auch Vandalismus, Feuer, Unfall-, Fall- und Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden oder Ähnliches.

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