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Irrtümer über Supermarkt-Apps

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Irrtümer über Supermarkt-Apps

Fast drei Viertel der Smartphone-Nutzer:innen verwenden Apps von Supermärkten, um Rabattcoupons einzulösen oder an Treueprogrammen teilzunehmen. Das ergab eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom. „Viele Verbraucher:innen überschätzen jedoch die Vorteile dieser Apps“, sagt Christine Steffen, Datenschutzexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Der Spar-Vorteil ist oft geringer als gedacht und Verbraucher:innen zahlen für die Rabatte mit der Preisgabe umfangreicher persönlicher Daten.“ Verbraucher:innen sollten die Werbeversprechen der Anbieter daher krititisch hinterfragen. Diese Irrtümer über Rabatt-Apps sind besonders verbreitet:

Irrtum 1: Mit Rabatten spart man immer Geld.

Nicht unbedingt. Ob und wie viel Verbraucher:innen beim Einkauf sparen, hängt von vielen Faktoren ab. Werden regionale und saisonale Produkte bevorzugt? Landen überwiegend Markenprodukte im Einkaufswagen oder eher die Eigenmarken der Händler? Wird nur so viel gekauft, wie wirklich benötigt wird? Rabattaktionen beeinflussen unsere Kaufentscheidungen nicht immer zugunsten des eigenen Geldbeutels. Ein Produkt im Angebot ist mitunter immer noch teurer als vergleichbare Produkte anderer Marken. Besonders Mengenrabatte verleiten dazu, insgesamt mehr zu kaufen, als eigentlich benötigt wird.

Irrtum 2: Die Ersparnis ist immer eindeutig.

30 Prozent Rabatt auf den Bio-Joghurt! Was heißt das überhaupt? Damit Verbraucher:innen überprüfen können, ob es sich wirklich um ein Schnäppchen handelt, sind Händler verpflichtet bei Preisermäßigungen, auch den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage für die beworbene Ware anzugeben. So soll verhindert werden, dass Preise erst heraufgesetzt werden, um dann mit einem vermeintlichen Rabatt werben zu können. Verbraucher:innen müssen also auch ins Kleingedruckte schauen und dürfen sich nicht von bunt beworbenen Mega-Rabatten blenden lassen. In einem Urteil gegen Aldi Süd hat der Europäische Gerichtshof erst im September 2024 erklärt, dass der günstigste Preis der letzten 30 Tage nicht nur angegeben werden muss, sondern die beworbene Preisreduzierung sich auch auf eben diesen Preis beziehen muss.

Irrtum 3: Rabatte sind kostenlos.

Einfach die App runterlanden und schon kann das Sparen beginnen? Supermärkte haben ein großes Interesse an digitalen Kundenprogrammen. Denn anders als die Stempelkarte beim Bäcker, sammelt die App zahlreiche Kundendaten, die analysiert und verarbeitet werden können. Verbraucher:innen zahlen also durchaus einen Preis, um Rabatte zu erhalten. Denn unsere Einkaufsliste sagt viel über uns aus: Liegen zum Beispiel Allergien oder Unverträglichkeiten vor? Leben Schwangere, Babys oder Kleinkinder im Haushalt? Macht der Kunde oder die Kundin gerade eine Diät? Aus all diesen Informationen können Kundenprofile erstellt und zu Werbezwecken genutzt werden. Was vielen nicht bewusst ist: Nicht nur die getätigten Einkaufe werden analysiert, sondern auch die Nutzung der App selbst: Wann und wie oft öffne ich die App? Welche Produkte schaue ich länger an? Welche Suchbegriffe gebe ich ein? Auch daraus können Händler viele Rückschlüsse ziehen.

Irrtum 4: Personalisierte Werbung schadet doch nicht.

Ist es nicht praktisch, wenn Anbieter Vorlieben kennen und individuell zugeschnittene Werbung ausspielen? Die Macht der Werbung wird von vielen Menschen unterschätzt. Tatsächlich sind die Möglichkeiten der Manipulation und der Beeinflussung von Kaufentscheidungen enorm. Dabei kommen psychologische Tricks zum Einsatz, wie zeitlich befristetet Angebote oder (vermeintlich) begrenzte Kontingente. Die versteckte Botschaft: Wenn Sie jetzt nicht zuschlagen, verpassen Sie das Angebot des Jahres! Je mehr Anbieter über ihre Kund:innen wissen desto schwieriger ist es, sich diesem Einfluss zu entziehen. Denn neben Vorlieben kennen sie auch ganz genau die persönlichen Schwächen der App-Nutzer:innen.

Irrtum 5: Gegen Datensammlung kann ich gar nichts tun.

Doch! Wer Supermarkt-Apps nutzen möchte, kann in der Regel in den Datenschutzeinstellungen Anpassungen vornehmen. Hier können Verbraucher:innen etwa den Zugriff auf ihren Standort unterbinden oder der Personalisierung widersprechen. Wer genau wissen möchte, welche personenbezogenen Daten die Anbieter verarbeiten, kann dies über eine kostenlose Auskunft beim Anbieter erfragen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet dafür einen Musterbrief an.

Weiterführende Links:

Für Rückfragen:

Pressestelle Verbraucherzentrale NRW

Tel. (0211) 91380-1101

presse@verbraucherzentrale.nrw

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40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101
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