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Afrikanische Schweinepest erreicht Übungsplätze der Bundeswehr
Koblenz (ots)
Bereits seit Anfang des Jahres 2014 grassiert die Afrikanische Schweinepest (ASP) in der Europäischen Union. Im September dieses wurde das erste infizierte Wildschwein in Deutschland identifiziert. Mit zwei Funden vom 31. Oktober in Sachsen und Brandenburg sind nun zwei Übungsplätze der Bundeswehr direkt betroffen.
Das nationale Referenzlabor für die Afrikanische Schweinepest befindet sich am Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Dieses hat am 31. Oktober den Erstbefund des sächsischen Landeslabors amtlich bestätigt. Das im Landkreis Görlitz erlegte Tier trug den Erreger der Afrikanischen Schweinepest in sich. Auch außerhalb des brandenburgischen Gebietes, in dem die ASP zuerst auftrat, wurden nun weitere Funde bestätigt.
Truppenübungsplatz Oberlausitz
Ein Ausbruchsort befindet sich im sächsischen Landkreis Görlitz nahe dem Ort Pechern und liegt in unmittelbarer Nähe zum Truppenübungsplatz Oberlausitz. Im ostwärtigen Teil des Truppenübungsplatzes gibt es deshalb seit dem 1. November keinen Übungsbetrieb mehr. Dieser Teil des Übungsplatzes liegt sowohl im gefährdeten Gebiet, als auch in der angrenzenden Pufferzone. Zusätzlich wird dieser Teil des Übungsplatzes eingezäunt und nach verendeten Wildschweinen abgesucht. Bei der bis Ende Oktober im Ostteil des Platzes stationierten übenden Truppe wurden zusätzliche Maßnahmen zur Desinfektion von Material und Fahrzeugen angewiesen. ABC-Abwehrkräfte haben diese Maßnahmen kurzfristig personell und materiell unterstützt.
Standortübungsplatz Storkow
Beim zweiten Fundort mehrerer ASP-positiver toter Wildschweine im brandenburgischen Klein-Briesen ist der Standortübungsplatz Storkow betroffen. Nachdem sich die Tierseuche nun schon nachweislich über das Kerngebiet hinaus verbreitet hat, wurden die Schutzzonen um die Funde angepasst. Das bedeutet, dass die laut der Schweinepestverordnung auszuweisende Pufferzone nun bis in den Standortübungsplatz hineinreicht. Derzeit kommt es hier noch nicht zu wesentlichen Einschränkungen im Übungsbetrieb. Allerdings sind für land- und forstwirtschaftliche Flächen Betretungsverbote verfügt und die verstärkte Fallwildsuche angewiesen worden. Die Bewegungsfreiheit für Übungsvorhaben ist somit in diesen Bereichen eingeschränkt.
Gemeinsam gegen die Schweinepest
Von der Unterabteilung Veterinärwesen im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr, über die Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes Ost, die Landeskommandos Brandenburg und Sachsen, die Bundesforstverwaltung, die ABC-Abwehrtruppe bis zu den Landesveterinärbehörden: Alle ziehen an einem Strang im Kampf gegen die ASP. In allen betroffenen Landkreisen wurden Krisenstäbe gebildet. Die Anweisungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen wurden für die betroffenen Gebiete angepasst und ein Merkblatt wurde erstellt, um die Soldatinnen und Soldaten über die einzelnen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu informieren. Das Merkblatt, sowie die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 5. November 2020 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepestfinden Sie weiter unten als Download.
Afrikanische Schweinepest konsequent bekämpfen
Eine strikte, konsequente und professionelle Bekämpfung der ASP sei die Voraussetzung dafür, den Übungsbetrieb auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz wieder aufnehmen zu können, erklärt der Leitende Veterinär der Bundeswehr, Oberstveterinär Dr. Leander Buchner. "Mein heutiger Eindruck ist, dass im Kampf gegen die ASP derzeit alle Beteiligten hervorragend und professionell zusammenarbeiten."
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