ots Ad hoc-Service: Philipp Holzmann AG <DE0006082001>
Frankfurt (ots Ad hoc-Service) -
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Der Vorstand der Philipp Holzmann AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der durch Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. März 2000 eingeräumten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelgenußrechten in Höhe von 4.658.500 Euro in vollem Umfang Gebrauch zu machen. Das von der Hauptversammlung für die Bedienung der Wandelgenußrechte geschaffene bedingte Kapital in Höhe von 4.658.500 Euro wurde am 5. April 2000 ins Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Alle Banken, die im Rahmen der finanziellen Sanierung der Philipp Holzmann AG Wandelgenußrechte unter Einbringung von Kreditforderungen gegenüber der Gesellschaft erwerben sollen, haben ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die auf sie entfallenden Quoten zu übernehmen. Damit kann der letzte Schritt zur Rekapitalisierung der Philipp Holzmann AG bis Ende April 2000 umgesetzt werden. Durch die Ausgabe der Wandelgenußrechte erhöht sich das nach der Kapitalerhöhung im Februar 2000 in etwa ausgeglichene Eigenkapital der Philipp Holzmann AG um 765,3 Mio. DM. Außerdem fließt der Philipp Holzmann AG nachrangiges Genußrechtskapital in Höhe von 9,1 Mio. DM zu. Gleichzeitig verringern sich die Bankverbindlichkeiten um bis zu 765,3 Mio. DM. Durch den Fortfall der Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus diesen Krediten wird die Philipp Holzmann AG auf Dauer in erheblichem Umfang sowohl ergebnis- als auch liquiditätsmäßig entlastet.
Die Aktionäre können ihr Erwerbsrecht in der Zeit vom 13. bis zum 26. April 2000 einschließlich ausüben. 142 Aktien berechtigen zum Erwerb von 1 auf den Namen lautenden vinkulierten Wandelgenußrecht im Nennbetrag von 50 Euro. Der Preis von 4.250 Euro je Wandelgenußrecht ist von den erwerbsberechtigten Aktionären in bar zu erbringen. Weitere Einzelheiten zum Erwerbsrecht und die Genußrechtsbedingungen werden am Samstag, dem 8. April 2000, im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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