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Nach EuGH-Urteil: Fluggesellschaften droht Klagewelle

Berlin (ots)

   - Der Europäische Gerichtshof urteilte heute, dass Airlines ihre 
     Passagiere bei Flugverspätungen und -ausfällen aufgrund von 
     Streiks des Airline-Personals entschädigen müssen
   - Sämtliche Streiks von Airline-Personal sind von dieser 
     Entscheidung betroffen und berechtigen betroffene Passagiere 
     auch rückwirkend zu Entschädigungen
   - AirHelp ermutigt betroffene Passagiere umgehend eine 
     Entschädigungsforderung zu stellen und rollt tausende, 
     geschlossene Fälle neu auf

Der europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte heute, dass Fluggesellschaften ihre Passagiere bei Flugverspätungen und -ausfällen finanziell entschädigen müssen, auch wenn der Grund dafür ein Streik des Airline-Personals war. Den Fluggesellschaften droht nun eine Klagewelle, denn dieses Urteil gilt sowohl zukünftig, als auch rückwirkend für alle ähnlichen Fälle. Warum dieses Urteil wichtig ist, erklärt Christian Nielsen, Chef der Rechtsabteilung des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp:

"Bisher galten Airline-Streiks jeder Art als außergewöhnliche Umstände, die die Airlines von ihrer Pflicht befreiten, Entschädigungen auszahlen zu müssen. Doch heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass selbst ein unrechtmäßiger Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Deshalb müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere ab sofort mit bis zu 600 Euro pro Person entschädigen, wenn diese aufgrund eines Streiks des Airline-Personals von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen waren. Dieser Präzedenzfall stärkt das europäische Fluggastrecht in erheblichem Maße. Den Fluggesellschaften droht nun eine Klagewelle, denn dieses Urteil gilt auch rückwirkend für alle Flugausfälle und -verspätungen durch Streiks des Airline-Personals, die noch nicht verjährt sind.

Deshalb werden wir bei AirHelp tausende geschlossenen Fälle dieser Art wieder aufrollen und den Entschädigungsanspruch unserer Kunden bei den verantwortlichen Airlines durchsetzen. Darüber werden wir alle betroffene Kunden in den nächsten Tagen informieren. Wir raten aber auch allen weiteren Fluggästen, die von Flugproblemen aufgrund Airline-Streiks betroffen waren, ihr Recht auf eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei und ziehen wenn nötig auch vor Gericht für sie."

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.

Pressekontakt:

Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com | +49.30.27595973.16

Original-Content von: AirHelp Germany GmbH, übermittelt durch news aktuell

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