Kaninchenhaltung im Hochsommer - Hitzeschlagrisiko nicht unterschätzen!
Die anspruchsvollen Tiere dürfen keinesfalls der prallen Sonne oder zu hohen Temperaturen ausgesetzt werden
Gerlingen (ots)
In freier Wildbahn buddeln Kaninchen verzweigte Tunnel und Höhlen, in die sie sich bei hohen Außentemperaturen zurückziehen können. Ihre kühlen Bauten verlassen sie oft erst in der Dämmerung wieder und entgehen auf diese Weise der Hitze. Kaninchen in Gefangenschaft hingegen leiden häufig bei sommerlichen Temperaturen: Gerade wer sein Tier draußen hält - und damit den Bedürfnissen der Hasenartigen entgegenkommt - muss beachten, dass die Tiere niemals der prallen Sonne ausgesetzt werden dürfen: Sonst droht der unmittelbare Hitzetod. Aber auch bei der Wohnungshaltung wird die warme Luft den Tieren immer wieder zum Verhängnis.
"Kaninchen sind im Sommer auf eine möglichst kühle Umgebung angewiesen", so Christine Esch, Tierärztin bei PETA. "Die Wohnung sollte tagsüber abgedunkelt werden, in ein Handtuch gewickelte Eiswürfel oder Kühlakkus können für eine zusätzliche Kühlung sorgen. Im Außengehege ist ein gut belüfteter Unterschlupf im Schatten unerlässlich, keinesfalls dürfen die Tiere in Käfigen in der Sonne stehen."
Die Tierärztin warnt allerdings vor Zugluft: "Ein Ventilator oder permanent weit geöffnete Fenster sind nicht zur Abkühlung geeignet, da sich Kaninchen im Luftzug schnell erkälten oder schmerzhafte Bindehautentzündungen der Augen davontragen können." Natürlich sollte immer ausreichend frisches Wasser zur Verfügung stehen. Halter sollten damit rechnen, dass die Tiere an heißen Tagen sehr ruhig sind und viel schlafen. Beliebte Liegeplätze können Kacheln sein, da diese stets kühl bleiben.
Liegt ein sonst gesundes Kaninchen an einem heißen Tag teilnahmslos auf der Seite und atmet schnell und flach, sollte es unmittelbar in ein feuchtes Handtuch eingewickelt und zum Tierarzt gebracht werden. Denn dann hat es möglicherweise einen Hitzeschlag erlitten und kann sogar an Kreislaufversagen sterben.
Weitere Informationen:
www.peta.de/web/faktenblatt.173.html www.peta.de/heimtierschutzgesetz
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