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ADAC Autovermietung: 10 Tipps für den Winter
Winterreifen für alle bringen mehr Verkehrssicherheit
Schneeketten vorab buchen

ADAC Autovermietung: 10 Tipps für den Winter / Winterreifen für alle bringen mehr Verkehrssicherheit / Schneeketten vorab buchen
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München (ots)

Ein Mietwagen stellt - besonders im Winter - auch an erfahrene Autofahrer einige Herausforderungen. Man kennt sich mit dem Modell nicht aus, Schalter sind an ungewohnten Orten, das Fahrzeug verhält sich anders als gewohnt, und es fehlen Routinen. Deswegen hat die ADAC Autovermietung die zehn wichtigsten Tipps für eine sichere Fahrt durch den Winter zusammengestellt:

   1. Nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit und lernen Sie das Auto 
      kennen, bevor Sie losfahren. Besonderes Augenmerk sollte dabei 
      auf die Scheibenwischer, die Spritzanlage für die 
      Windschutzscheibe und die Nebelleuchten gelegt werden.
   2. Vor dem Start: Schnee und Eis müssen sorgfältig entfernt 
      werden, ein "Guckloch" genügt nicht. Hier droht genauso ein 
      Bußgeld wie beim Motor "warmlaufen" lassen.
   3. Fahrzeuge mit Gangschaltung: Gefühlvoll im zweiten Gang 
      anfahren, die Kupplung langsam kommen lassen, vorsichtig Gas 
      geben und darauf achten, dass die Räder nicht durchdrehen. 
      Möglichst früh in einen höheren Gang schalten und den Wagen bei
      Schnee lieber untertourig fahren.
   4. Kurz nach dem Losfahren eine Bremsprobe machen, um die 
      Beschaffenheit der Straße zu testen. Vorher Blick in den 
      Rückspiegel, damit keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 
      werden.
   5. Kein abruptes Bremsen oder heftige Lenkbewegungen. Speziell in 
      einer Kurve könnte der Wagen sonst rasch ausbrechen und im 
      Graben landen.
   6. Schleichwege sind im Winter keine gute Alternative. Besonders 
      ruhige Wohnstraßen werden häufig nicht gestreut und meist 
      zuletzt oder manchmal gar nicht geräumt.
   7. Gefriert Regen plötzlich auf der Fahrbahn, sollte das Fahrzeug 
      abgestellt und auf den Streudienst gewartet werden.
   8. Besondere Vorsicht ist an Orten geboten, die feucht, schattig 
      oder ungeschützt dem kalten Wind ausgesetzt sind. Hier bildet 
      sich im Winter bei entsprechenden Temperaturen besonders leicht
      Glatteis. Dazu zählen Brücken, Straßenkuppen, lichtarme 
      Waldstücke sowie Straßen entlang von Flüssen und Bächen.
   9. Der Sicherheitsabstand zum Vordermann sollte rund dreimal so 
      groß sein wie unter normalen Witterungsbedingungen.
   10. Dicke Wintermäntel und Jacken beeinträchtigen die 
       Sicherheitswirkung des Gurtes. Deswegen besser ausziehen.

Ab 1. Januar 2018 gelten übrigens neue Regelungen für Winterreifen. Alle neu hergestellten Pneus müssen dann mit dem sogenannten "Alpine"-Symbol gekennzeichnet sein. Es gibt allerdings eine Übergangsphase bis 2024. Bis dahin genügt auf älteren Reifen das M+S-Zeichen, damit die Winterreifenverordnung erfüllt wird.

Neu ist auch, dass der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und einem Punkt rechnen muss, wenn er bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen zulässt. Franz Frank, Geschäftsführer der ADAC Autovermietung: "Wir begrüßen diese neue gesetzliche Regelung, da so die Verkehrssicherheit verbessert wird. Die Kunden der ADAC Autovermietung erhalten während der Wintermonate bereits seit 2015 bei den Fahrzeugen der Partner Avis, Hertz und Sixt sowie beim ClubMobil wintertaugliche Bereifung - ohne Aufpreis."

Wer in hochalpines Gelände fahren und zusätzlich fürs Mietauto Schneeketten haben möchte, sollte dies schon bei der Reservierung des Mietwagens angeben - am besten frühzeitig, da sie an den Stationen begrenzt verfügbar sind. Meist wird dafür ein Aufpreis verlangt, der je nach Modell und Land variiert.

In Deutschland wird Schneekettenpflicht mit dem Verkehrszeichen 268 (rund, Symbol eines Reifen mit Schneeketten auf blauem Hintergrund) gekennzeichnet. Wer hier ohne Schneeketten unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld. Das gilt auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Die Schneeketten müssen bei normalen Pkw auf der Antriebsachse, bei Fahrzeugen mit Allradantrieb an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse angelegt werden. Genaue Informationen stehen in der Bedienungsanleitung. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist 50 km/h.

Diese Pressemeldung finden Sie online mit Bild unter http://presse.adac.de.

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts. Zum 1. Januar 2017 besteht sie aus 37 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, der ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Verlag GmbH & Co. KG. Die Hauptgeschäftsaktivitäten sind mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte mit hohem Qualitätsanspruch. An der ADAC SE sind der ADAC e.V. mit einem Anteil von 74,9 Prozent und die ADAC Stiftung mit 25,1 Prozent beteiligt.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Maxi Hartung
Tel.: (089) 7676-3867
marion-maxi.hartung@adac.de

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