Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Entscheidung: Waffendienst für Frauen
Können Frauen künftig freiwillig in allen Bereichen der Bundeswehr dienen?
Bonn (ots)
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet am Dienstag, 11. Januar 2000, darüber, ob die deutschen Rechtsvorschriften, wonach Frauen in der Bundeswehr nur im Sanitäts- und Militärmusikdienst verwendet werden dürfen, gegen das Gleichstellungsgebot der EU verstoßen.
Im zur Entscheidung anstehenden Fall war der Klägerin Tanja Kreil die Einstellung als Elektronikerin verwehrt worden. Der Deutsche Bundeswehr-Verband unterstützt die Klage der jungen Frau.
Der Vorsitzende des Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, der bei der Urteilsverkündung in Luxemburg anwesend sein wird, erwartet eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Gertz: "Das Gutachten des Generalanwalts führt im Wesentlichen aus, dass die nationale Einschränkung bei der Verwendung von Frauen in der Bundeswehr gegen die EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Mann und Frau verstößt." Gertz sieht Handlungsbedarf für den Bundestag: "Es ist überfällig, Frauen auf freiwilliger Basis in allen Bereichen der Bundeswehr zuzulassen. Dazu muss man nicht einmal das Grundgesetz ändern, sondern sich nur auf eine Auslegung des Artikels 12 a Abs. 4 Seite 2 verständigen, die das Frauenbild von Elisabeth Schwarzhaupt von 1956 endgültig zu Grabe trägt."
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