Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Hardthöhe zieht Bescheid gegen Bewerberin Tanja Kreil zurück
Gertz begrüßt Entscheidung: Luxemburger Urteil wird nun politisch umgesetzt
Bonn (ots)
Die Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums, den ablehnenden Bescheid gegen Tanja Kreil aufzuheben, wird vom Deutschen Bundeswehr-Verband begrüßt. Der DBwV bezeichnete heute in Bonn diese Entscheidung des Verteidigungsministeriums als "logische Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Luxemburg vom 11. Januar".
"Damit wird das Urteil offiziell anerkannt und politisch umgesetzt", erklärte der Bundesvorsitzende, Oberst Bernhard Gertz. Der Verbandschef geht davon aus, dass Tanja Kreil nun einen positiven Bescheid auf ihre Bewerbung von 1996 erhält. Erst dann könne auch das Verfahren am Verwaltungsgericht Hannover eingestellt werden, sagte Gertz. Der Bundeswehr-Verband hatte die 23jährige Tanja Kreil bei ihrem Rechtsstreit unterstützt.
Nach einer Meldung der Deutschen Presseagentur vom Mittwoch hat das Verteidigungsministerium auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Frauen in der Bundeswehr reagiert: Das Ministerium hob den ablehnenden Bescheid gegen die Elektronikerin Tanja Kreil aus Hannover auf, teilte das Verwaltungsgericht Hannover mit. Kreil hatte vor der zweiten Kammer geklagt, weil sie auf Grund ihres Geschlechts bei der Bundeswehr nicht eingestellt wurde. Der Europäische Gerichtshof hatte im Januar in diesem Rechtsstreit entschieden, dass die Bundeswehr - über Sanitätsdienst und Musikcorps hinaus - für den freiwilligen Dienst von Frauen offen stehen sollte.
Das Verteidigungsministerium schrieb dem Gericht, dass Klägerin Kreil einen neuen Bescheid erhalten werde. Ob damit auch die Ablehnung aus der Welt sei, habe das Ministerium nicht mitgeteilt, sagte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Da Kreil auf Einstellung bei der Bundeswehr geklagt habe, der Inhalt des neuen Bescheids aber unklar sei, ist es noch offen, ob auch das am Verwaltungsgericht anhängige Verfahren (Az. 2A 6856/98) erledigt sei. Denkbar sei auch, dass sich die Bundeswehr bei einer neuen Ablehnung auf andere Gründe berufe.
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