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Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Hardthöhe zieht Bescheid gegen Bewerberin Tanja Kreil zurück
Gertz begrüßt Entscheidung: Luxemburger Urteil wird nun politisch umgesetzt

Bonn (ots)

Die Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums,
den ablehnenden Bescheid gegen Tanja Kreil aufzuheben, wird vom
Deutschen Bundeswehr-Verband begrüßt. Der DBwV bezeichnete heute in
Bonn diese Entscheidung des Verteidigungsministeriums als "logische
Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Luxemburg vom
11. Januar".
"Damit wird das Urteil offiziell anerkannt und politisch
umgesetzt", erklärte der Bundesvorsitzende, Oberst Bernhard Gertz.
Der Verbandschef geht davon aus, dass Tanja Kreil nun einen positiven
Bescheid auf ihre Bewerbung von 1996 erhält. Erst dann könne auch das
Verfahren am Verwaltungsgericht Hannover eingestellt werden, sagte
Gertz. Der Bundeswehr-Verband hatte die 23jährige Tanja Kreil bei
ihrem Rechtsstreit unterstützt.
Nach einer Meldung der Deutschen Presseagentur vom Mittwoch hat
das Verteidigungsministerium auf das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs zu Frauen in der Bundeswehr reagiert: Das Ministerium
hob den ablehnenden Bescheid gegen die Elektronikerin Tanja Kreil aus
Hannover auf, teilte das Verwaltungsgericht Hannover mit. Kreil hatte
vor der zweiten Kammer geklagt, weil sie auf Grund ihres Geschlechts
bei der Bundeswehr nicht eingestellt wurde. Der Europäische
Gerichtshof hatte im Januar in diesem Rechtsstreit entschieden, dass
die Bundeswehr - über Sanitätsdienst und Musikcorps hinaus - für den
freiwilligen Dienst von Frauen offen stehen sollte.
Das Verteidigungsministerium schrieb dem Gericht, dass Klägerin
Kreil einen neuen Bescheid erhalten werde. Ob damit auch die
Ablehnung aus der Welt sei, habe das Ministerium nicht mitgeteilt,
sagte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Da Kreil auf
Einstellung bei der Bundeswehr geklagt habe, der Inhalt des neuen
Bescheids aber unklar sei, ist es noch offen, ob auch das am
Verwaltungsgericht anhängige Verfahren (Az. 2A 6856/98) erledigt sei.
Denkbar sei auch, dass sich die Bundeswehr bei einer neuen Ablehnung
auf andere Gründe berufe.

Rückfragen bitte an:

Wilfried Stolze
Tel. 0228/3823-212

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell

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