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Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Bundesregierung will Verheiratetenzuschlag für Soldaten streichen
Gertz: "Das ist genau das Gegenteil einer familienfreundlichen Politik"

Bonn (ots)

Auf entschiedenen Widerstand des Deutschen
BundeswehrVerbandes stößt der Plan der Bundesregierung, in der
Besoldung der Soldaten den sogenannten Verheiratetenzuschlag der
Stufe 1 zu streichen. Begründet wird die im Gesetzentwurf vorgesehene
Maßnahme mit der Anpassung der Besoldung "an veränderte
gesellschaftliche Verhältnisse und Bedingungen". Diese Begründung sei
absurd, erklärte der Vorsitzende des BundeswehrVerbandes, Oberst
Bernhard Gertz, auf einer Sitzung des Bundesvorstandes in Bonn.
Was als familienpolitische Verbesserung gefeiert werde, sei in
Wahrheit eine reine Sparmaßnahme, so Gertz. Tatsächlich diene die
Streichung des Verheiratetenzuschlags für Verheiratete ohne Kinder
ausschließlich dem Ziel, dem Gesetzgeber eine vom
Bundesverfassungsgericht erteilte Auflage zu erfüllen: die Anhebung
des Familienzuschlags für das dritte und jedes weitere Kind.
Der Wegfall des Verheiratetenzuschlags wirke sich insbesondere bei
den unteren Besoldungsgruppen ausgesprochen unsozial aus, kritisierte
Gertz. Ein Hauptgefreiter in der Laufbahn der Mannschaften verliere
durch die geplante Kürzung sechs Prozent seiner Besoldung. Die
finanzielle Schieflage in den unteren Besoldungsgruppen der Soldaten
werde sich somit noch verstärken.
Zudem werde die von Verteidigungsminister Scharping angekündigte
Attraktivitätsverbesserung in den Streitkräften in einem wesentlichen
Punkt in ihr Gegenteil verkehrt. Von der geplanten - und im übrigen
öffentlichen Dienst längst vollzogenen - Anhebung der
Eingangsbesoldung nach A 3 in Höhe von rund 350 Mark blieben den
verheirateten Soldaten nach Streichung des Verheiratetenzuschlags
noch knapp 70 Mark.
"Das kann man den Soldaten nicht antun. Wir werden mit Nachdruck
gegen die geplante Kürzung vorgehen", sagte der Verbandsvorsitzende.
Gertz fügte hinzu: "Das Grundgesetz gebietet in Art. 6 Abs. 1 den
Schutz von Ehe und Familie, nicht aber lediglich den der Familie.
Niemand ist gegen die Begünstigung von Familien. Wer dies aber zu
Lasten der kinderlosen Ehen regelt, verstößt gegen das Grundrecht aus
Art. 6 Abs. 1 GG."

Rückfragen bitte an:

Wilfried Stolze
Tel.-Nr. 0228 / 3823-212
oder 0171 / 4168800

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