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Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Gesundheitliches Risiko beim Betrieb von Radareinrichtungen in der Bundeswehr

Bonn (ots)

Zur Diskussion um das o.a. Thema, das seit Tagen die Medien und
die Soldaten der Bundeswehr und ihre Angehörigen beschäftigt, ergibt
sich nach bisheriger Recherche für den BundeswehrVerband folgender
Sachstand:
Das Bundesverteidigungsministerium beauftragte 1996 die
Privatuniversität Witten/Herdecke mit einem Gutachten über
"Gesundheitliches Risiko beim Betrieb von Radareinrichtungen in der
Bundeswehr".
Dieses Gutachten wurde von Professor Dr. med. Eduard David
erstellt und bereits Anfang des letzten Jahres dem BMVg vorgelegt.
Von der Fertigstellung des Gutachtens - das uns inzwischen vorliegt -
hat der DBwV erst am 12. Januar 2001 erfahren. Zu untersuchen war ein
Kausalzusammenhang zwischen den Krebserkrankungen bei
Radarmechanikern und den Belastungen durch von Radargeräte
ausgehenden Röntgen- und Hochfrequenzstrahlen. Erfasst wurden 99
erkrankte Radarmechaniker. Die untersuchten Soldaten, zumeist mit
früheren Verwendungen in Norddeutschland, entstammen einer vom DBwV
schon seit vielen Jahren unterstützten Eigeninitiative von erkrankten
Radarmechanikern.
In den letzten 30 Jahren - so das Universitätsgutachten - waren
etwa 900 bis 1000 qualifizierte Radarmechaniker bei der Bundeswehr
beschäftigt. Die meisten der erfassten Radarmechaniker sind
Berufssoldaten älteren Jahrgangs (1940 bis 1948), 24 Soldaten sind
bereits gestorben. Das durchschnittliche Sterbealter betrug 40 Jahre.
46 Prozent der Verstorbenen hatten eine Krebserkrankung des
blutbildenden Systems. An Erkrankungen wurden des weiteren angegeben
Hodenkrebs, Hirntumor, Rückenmarkkrebs, Lymphdrüsenkrebs, Darmkrebs,
Hautkrebs, Augen- und Nierenerkrankungen, Zeugungsunfähigkeit,
vegetative Dystonie und Immunschwäche.
Die Geschädigten waren überwiegend Soldaten, die zum Wartungs-,
Instandsetzungs- oder Einstellungspersonal der Hawk- und Nike-Systeme
gehörten. Erfasst sind aber auch Soldaten, die am Starfighter
(Feuerleitradar) und an Radargeräten der Flugsicherung (ASR)
gearbeitet haben.
Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die
gesetzlich festgelegten Sicherheitsgrenzwerte für ionisierte
Strahlung und auch gepulster Hochfrequenzstrahlung überschritten und
Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen wurden. Damit sind die
Sicherheitsvorkehrungen gemeint, die die Bundeswehr hätte treffen
müssen. Bis 1990 geschah dazu nur wenig. Bei defekten Geräten war die
Strahlung noch stärker. Die Radarmechaniker hatten keine Kenntnis
davon, dass sie nicht nur durch Hochfrequenzstrahlung gefährdet
waren, sondern vor allem durch Röntgenstrahlung (ionisierte
Strahlung). Die Intensität dieser Strahlung ist vergleichbar mit der
Belastung durch tägliches Röntgen. Bei der Röntgenstrahlung handelt
es sich um sogenannte Störstrahlen, für die nach der
Strahlenschutzverordnung eine Betriebsgenehmigung vorgeschrieben ist.
Die wurde von der Bundeswehr jedoch nicht eingeholt. Das hatte das
Fehlen von Schutzvorschriften zur Folge und das die Radarmechaniker
den Strahlen schutzlos ausgeliefert waren. Aus vorliegenden
Unterlagen ist ersichtlich, dass die erhöhte Röntgenstrahlung an
Radargeräten der Bundeswehr bereits 1958 bekannt war. Das BMVg wurde
von deutschen Marinesoldaten darauf bereits 1970 hingewiesen. Heer
und Luftwaffe wurden davon in Kenntnis gesetzt.
Weiterhin ist bekannt, dass mit einem Bundeswehr internen
Schreiben 1981 von zuständiger Stelle dringend Abschirmmaßnahmen
empfohlen wurden, mit denen man ernsthaft erst 1989 begann.
In den 60er bis 80er Jahren sind auch Dutzende belgische und
niederländische Soldaten die am Hawk-System eingesetzt waren,
verstrahlt worden. Das wusste die NATO, erklärt sich aber zur Zeit
gegenteilig. Die belgischen und niederländischen Soldaten verlangten
von der NATO vergebens eine Untersuchung und sie wollten
Schadensersatzklagen anstrengen.
Noch heute sind einschlägige Verfahren von deutschen Soldaten
anhängig. Nach wie vor wird seitens des BMVg ein Zusammenhang
zwischen Krebserkrankungen und der Verwendung als Radarmechaniker
trotz positiver Gutachten vor den Sozialgerichten bestritten.
Soldaten, die in der ersten Instanz obsiegten, befinden sich nun mit
ihrem Anspruch auf Anerkennung auf WDB und Beschädigtenversorgung vor
den Landessozialgerichten, weil die Bundesrepublik Deutschland
Berufung einlegte. Man berief sich dabei auf Gutachter von denen
bekannt war, so der Vorwurf der geschädigten Soldaten, dass sie im
Sinne des BMVg begutachten. Neben vier anderen Fällen ist von einem
noch aktiven Luftwaffensoldaten (DBwV-Mitglied) bekannt, dass die WDB
- vom Sanitätsamt nur zögerlich - ohne Gerichtsverfahren anerkannt
wurde. Er war an der Feuerleitradaranlage der F104 tätig und
Radarstrahlen derart intensiv ausgesetzt, dass ein Zelltumor
entstand, was 1990 zur Amputation eines Armes führte. Die Bundeswehr
bestritt gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien den Fall.
Der Deutsche BundeswehrVerband hat sich erstmals 1985 mit der
Materie befasst und einem strahlengeschädigten FlaRak-Soldaten
Rechtsschutz gewährt, weil seine Erkrankungen nicht auf die Tätigkeit
als Radarmechaniker zurückgeführt wurden. Bei diesem Soldaten handelt
es sich um einen jetzt pensionierten Hauptfeldwebel aus Delmenhorst,
der 1990 den Verband erfolgreich um einen Aufruf in der
Verbandszeitschrift bat. Daraufhin meldeten sich bei ihm viele
Betroffene, die für eine Fragebogenaktion einer Hamburger Physikerin
Gesundheitsunterlagen zur Verfügung stellten. Aufgrund des Hinweises
in der Verbandszeitschrift kam es am 18.09.1990 zu einer sehr guten
Monitor-Sendung - "Tod durch Radar - ungenügender Strahlenschutz bei
der Bundeswehr" - die dazu führte, dass sich weitere Soldaten
meldeten. Den einschlägigen Rechtsschutzanträgen wird seitdem
entsprochen. Die Verfahren wurden beobachtet und über einen Erfolg in
der ersten Instanz in der Verbandszeitschrift 1993 berichtet. Erneut
Bewegung in die Angelegenheit kam, als sich der Sohn eines Mitgliedes
meldete, dessen Vater Radarstrahlen ausgesetzt war und der an einer
Krebserkrankung verstarb. Der Fall wurde vom Spiegel, unter
Einschaltung des DBwV, 1996 aufgegriffen. Eine weitere Initiative
gibt es seitdem in Süddeutschland mit 15 ehemaligen
Bundeswehrsoldaten.
Die genannten Initiativen und Verfahren führten zu der Studie der
Privatuniversität Witten/Herdecke, die schließlich vom BMVg in
Auftrag gegeben wurde. Dabei unterließ man es, der Universität
entsprechende Daten mitzuteilen. Es waren die Soldaten, die sich den
Initiativen angeschlossen hatten, die ihre Daten zur Verfügung
stellten und somit zum Zustandekommen der Studie beitrugen.
Die jüngsten Erklärungen des Bundesvorsitzenden haben dazu
geführt, dass sich nicht nur Journalisten, sondern auch viele
Betroffene und Hinterbliebene beim Verband melden und von ihren
Krankheiten und ergebnislosen Prozessen berichten. Die geschilderten
Fälle sind zum Teil erschütternd.
Erste Meldungen aus dem BMVg lassen hoffen, dass ein
Kausalzusammenhang zwischen Krebserkrankungen und
Radarmechanikerverwendungen zugunsten der Geschädigten zukünftig
angenommen werden wird. Damit wäre ein Ziel des DBwV erreicht. Eine
weitere Folge muss sein, dass zukünftig schon bei der Vermutung
potentieller Gefahren sofort Informationen an die Truppe
weitergegeben und Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Insoweit gibt es eine Parallelität zu den Gefahren bezüglich der
DU-Munition.
Zu dem Radarsyndrom und der DU-Munition wurde vom BMVg eine
Hotline unter der Nummer   0261/8962909 eingerichtet. Wenn mal jemand
ans Telefon geht, macht der Anrufer die Erfahrung, dass für ihn die
Hinweise wenig hilfreich sind. Radarstrahlengeschädigte ehemalige
Soldaten oder deren Hinterbliebene sollte ein Kontakt mit dem
Versorgungsamt empfohlen werden. Die Versorgungsämter sind jedoch vom
BMVg bislang noch nicht informiert worden. Weitere aktuelle
Informationen zu den Radarstrahlen und der DU-Munition sind im
Internet unter www.m-ww.de zu finden.

Rückfragen bitte an:

Wilfried Stolze
Tel.-Nr. 0228 / 3823-212
oder 0171 / 4168800

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell

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