Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Gertz: Versorgungsrecht für Soldaten dem neuen Einsatzspektrum anpassen
Attentat von Kabul rückt dringend erforderliche Regelungen erneut in den Blickpunkt
Bonn (ots)
Der Selbstmordanschlag auf deutsche Soldaten in Kabul hat erneut die Notwendigkeit einer Verbesserung der Soldatenversorgung in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. "Die versorgungsrechtlichen Regelungen für Soldaten müssen endlich an das neue Einsatzspektrum der Streitkräfte angepasst werden. Wir brauchen dringend gesetzliche Grundlagen, die im Fall von Verwundung und Tod die Versorgungsleistungen für Soldaten und Hinterbliebene verbessern", sagte DBwV-Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz.
Das Bundesministerium der Verteidigung befasst sich derzeit mit einen Beschluss des Verteidigungsausschusses, wonach die Versorgung neu definiert werden soll. Es geht dabei um terroristische Anschläge, um die Ausübung eines gefährlichen militärischen Dienstes sowie um Unfälle im Straßenverkehr, die auf die besonderen örtlichen Verhältnisse zurückzuführen sind.
Gertz kritisiert, dass in der neuen Definition des sogenannten "Einsatzunfalles" die Unfälle während gefährlicher einsatznaher Verwendungen - z. B. bei Tiefflugübungen und Marineeinsätzen im Ausland sowie SAR-Einsätzen im Inland - nicht berücksichtigt wurden.
Weiter mahnt DBwV-Vorsitzender Gertz Regelungen für Zeitsoldaten sowie für freiwillig länger dienende Soldaten und Wehrübende an, die während des Dienstes im Einsatzland so schwere Verletzungen erleiden, dass sie dienstunfähig werden. "Wir brauchen Bestimmungen, die die Betroffenen sozial auffangen. Diese Personengruppen müssen nach den derzeitigen Rechtsvorschriften zum Teil erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen, insbesondere nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses."
Der BundeswehrVerband fordert, Soldaten auf jeden Fall einen Rechtsanspruch auf Verbleib in den Streitkräften oder im übrigen öffentlichen Dienst auf Antrag zu garantieren.
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