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Verband der Chemischen Industrie (VCI)

Sicherheitsvorkehrungen der chemischen Industrie gegen Terroranschläge

Frankfurt am Main (ots)

Größtmögliche Sicherheit zu schaffen,
ist ein elementares Anliegen der chemischen Industrie. Dieses Ziel
hat verschiedene Teilaspekte: Sicherheit der Produktionsanlagen und
Lagereinrichtungen, Schutz der Mitarbeiter, gefahrloser Transport der
Produkte, sicherer Umgang der Kunden und Endverbraucher mit
Chemikalien.
Die Sicherheit der Anlagen in der chemischen Industrie unterliegt
einem kontinuierlichen Optimierungsprozess. Dies betrifft neben der
reinen Anlagentechnik (Planung, Montage, Wartung) auch die
Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensvorschriften für die Beschäftigten
im Betrieb, berücksichtigt aber auch die Nachbarn im Umfeld der Werke
und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt.
Die Unternehmen arbeiten darüber hinaus bundesweit mit den
örtlichen Behörden in den Bereichen Notfall- und Katastrophenschutz
eng zusammen. Dies gewährleistet, dass alle erforderlichen
Schutzvorkehrungen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden.
Unmittelbar nach den Terror-Anschlägen in den USA am 11. September
haben die Unternehmen interne Sicherheitskreise zusammengerufen und
zusätzliche Abwehrmaßnahmen gegenüber terroristischen Anschlägen
erörtert. Über die bereits vorhandenen Vorkehrungen zum Schutz gegen
unbefugte Eingriffe hinaus wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um
eine höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Nur ein Teil dieser
Maßnahmen kann aus verständlichen Gründen hier dargestellt werden.
Mehrstufiges Konzept für die Anlagensicherheit
Das Sicherheitskonzept für chemische Anlagen ist mehrstufig
aufgebaut. So soll zum Beispiel die Koordination technischer und
organisatorischer Maßnahmen, die über die Erfordernisse der
Störfall-Verordnung hinaus gehen, ein Höchstmaß an Sicherheit,
Zuverlässigkeit und Vorsorge gewährleisten. Diese für den normalen
Betrieb der Anlagen festgelegten Sicherheitsbestimmungen würden auch
dazu beitragen, die Auswirkungen von unbefugten Eingriffen, wenn sie
sich nicht verhindern lassen, zumindest zu verringern.
Aktuell getroffene organisatorische Maßnahmen:
  • Die Wachsamkeit wurde verstärkt; dies betrifft die Bereiche innerhalb und außerhalb der Anlagen. Die Unternehmen arbeiten dazu eng mit den örtlichen Polizeidienststellen zusammen.
  • Die Zugangskontrollen zu den Produktionsstandorten wurden weiter verschärft. Dies bedeutet strengere Personenkontrollen an den Eingängen, schärfere Überprüfung bei Produkt- und Materiallieferungen sowie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Werkfremden.
  • Verstärkte Überprüfung und Überwachung von Fremdmitarbeitern unter Einbeziehung der Fremdfirmen.
  • Intensive Kommunikation mit den örtlichen Behörden aus dem Bereich des Katastrophen- und Notfallschutzes. Die chemische Industrie kann auf viele Jahre vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Behörden und anderen externen Stellen zurück blicken. Dies hilft beiden Seiten, gemeinsam erforderliche zusätzliche Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.
  • Sensibilisierung der Beschäftigten in den Unternehmen dafür, auffällige Aktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Anlagenbereiches zu melden.
  • Um die getroffenen Maßnahmen zu kommunizieren und um weitere Schritte zu prüfen, hat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) Gespräche mit Bundesbehörden und -ministerien geführt.
Umfeld sensibilisieren und Zugang zum Sicherheitsbericht
einschränken
Neben den Beschäftigten in den Unternehmen selbst sollen - als
präventive Maßnahme - auch die Anwohner der Werke für auffällige
Aktivitäten sensibilisiert werden, um so ein Umfeld erhöhter
Aufmerksamkeit zu schaffen.
Darüber hinaus muss die Möglichkeit der Informationsbeschaffung
für potenzielle Attentäter soweit wie möglich verhindert werden. Vor
dem Hintergrund der jüngsten Erkenntnisse und der Androhung weiterer
terroristischer Anschläge sollten deshalb die gesetzlichen Vorgaben
neu bewertet werden. Das heißt, es muss darüber diskutiert werden, in
welchem Umfang sicherheitsrelevante Informationen der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen sind. Vieles spricht nach Meinung des VCI dafür,
den Zugang zu detaillierten Unterlagen deutlich zu reduzieren. Dies
gilt vor allem für den Sicherheitsbericht nach der
Störfallverordnung. Das Gesetz sieht bereits vor, dass bei Gefährdung
der öffentlichen Sicherheit entsprechende Unterlagen nicht für die
Öffentlichkeit bereit gehalten werden müssen. Der VCI sieht diesen
Tatbestand erfüllt. Eine Einschränkung in dieser Hinsicht würde vor
allem das Risiko verringern, dass sensible Betriebsbereiche ohne
weiteres lokalisiert und analysiert werden können.
Fazit
Die chemische Industrie hat eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen
in enger Absprache mit den zuständigen Behörden getroffen oder auf
den Weg gebracht, um ihre Werke vor Terrorakten noch besser zu
schützen. Eine absolute Absicherung von Chemieanlagen gegen
terroristische Anschläge ist aber nicht möglich.
Terrorismusbekämpfung ist Aufgabe des Staates. Dazu gehört auch,
die Überprüfung von verdächtigen Personen durch die
verfassungsrechtlichen Organe, wie zum Beispiel
Bundesnachrichtendienst oder Verfassungsschutz, zu erleichtern. Die
Maßnahmen der chemischen Industrie dienen dazu, die staatlichen
Anstrengungen nach Kräften zu unterstützen.

Kontakt:

VCI-Pressestelle
Manfred Ritz
Telefon: 069/2556-1550
E-Mail: ritz@vci.de

Original-Content von: Verband der Chemischen Industrie (VCI), übermittelt durch news aktuell

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