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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Webinar Kindesunterhalt für volljährige Kinder – Was ändert sich, was ist zu beachten für Eltern und Kinder?

Webinar Kindesunterhalt für volljährige Kinder – Was ändert sich, was ist zu beachten für Eltern und Kinder?
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Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

bitte weisen Sie auf diese wichtige Informationsveranstaltung hin. Ihre Leserinnen und Leser, Ihre Hörerinnen und Hörer sind Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Linsler

0170 4589571

Werden Kinder 18 Jahre alt, ändert sich vieles. Sie sind jetzt „erwachsen“ und müssen für Ihren Unterhalt selbst sorgen. Das heißt, entweder den Unterhalt selbst verdienen oder ihn von den Eltern einklagen, wenn diese nicht selbstverständlich zahlen. Das klingt im ersten Moment einfach, jedoch die Praxis zeigt, dass sich sehr viele Fragen stellen sowohl für die Kinder als auch für die Eltern: Wer muss für den Unterhalt aufkommen? Wie steht es mit Unterhalt, wenn der „Lehrling“ eine Vergütung erhält? Wie wird der Unterhalt für volljährige Kinder berechnet? Was steht einer Studentin zu, die zu Hause oder in einer eigenen Wohnung lebt? Wer kann Bafög beantragen, wonach richtet sich Bafög? Müssen Studenten in den Semesterferien jobben? - Es sind sehr viele Fragen, die sich in der Praxis stellen und die schon von Gerichten entschieden wurden.

Auf alle Fragen wird Rechtsanwältin Susanne Fitting-Perlak, Fachanwältin für Familienrecht, bei der ISUV-Veranstaltung am Donnerstag, 9. März 2023 eingehen. Die Veranstaltung findet Online statt, beginnt um 19.00 Uhr und ist kostenfrei.

Beachten Sie bitte: Anmeldung ist erforderlich regensburg@isuv.de. Sie erhalten am Tag der Veranstaltung einen Link zugesandt, mit dem Sie in den Konferenzraum gelangen, wenn Sie den Link anklicken.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de