Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV
Nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich - Armut durch Trennung oder Scheidung?
Über Einzelheiten zur Durchführung des Versorgungsausgleichs ("Rententeilung") und über die Anspruchsvoraussetzungen zum nachehelichen Unterhalt bei Scheidung informiert anschaulich ein Ravensburger Fachanwalt für Familienrecht.
Der Experte gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen
Mit der Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Häufig wird übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich um den wichtigen Bereich "Altersvorsorge" handelt.
Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt ein erfahrener Ravensburger Fachanwalt für Familienrecht des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Mittwoch, dem 22. November, 19 Uhr, in Ravensburg, Seestr. 44 (Caritas/Eingang und Parken: Gebäuderückseite Römerstraße).
Der Experte erläutert zunächst das Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften und nennt Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann. Auch darüber informiert er: Wer berechnet die Aufteilung? Wann wirkt sie sich aus? Welche Formen der Zusatzrenten sind zu teilen?
Weiterhin informiert der Fachmann, ob, unter welchen Bedingungen und wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist.
Über eine kleine Spende der Teilnehmer freuen wir uns.
Kontakt/Anmeldung: Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst); E-Mail: Ravensburg@isuv.de
Manfred Ernst Leiter der ISUV-Kontaktstelle Ravensburg und Bodenseebereich Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. Tel. 0170 5484542 Email: Ravensburg@isuv.de