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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Ehe aus - Zugewinn + Haus

Fachanwältin für Familienrecht informiert bei Präsenzveranstaltung zur Aufteilung eines gemeinsamen Hauses und des Zugewinns. Auch Fragen werden beantwortet.

Was geschieht mit der Mietwohnung und dem (gemeinsamen) Haus bei Trennung oder Scheidung? Dies ist eine häufig gestellte Frage, weil es um das "Dach über dem Kopf" geht und eine Immobilie oft den größten Vermögenswert der Eheleute darstellt, über den man sich einigen muss. Nicht selten ist die Immobilie überdies noch mit Krediten belastet, für die beide Eheleute gebürgt haben, und es bestehen oft unterschiedliche Vorstellungen über den Wert des Hauses/der Eigentumswohnung. Wer zieht aus der Wohnung oder dem Haus aus und wer nutzt es langfristig? Muss derjenige, der im gemeinsamen Haus bleibt, dem anderen eine Nutzungsentschädigung zahlen, weil dieser sein Miteigentum nicht mehr bewohnt? Wie gestaltet sich der Weg, wenn keine Einigung möglich ist und ein Mietverhältnis über die Ehewohnung beendet bzw. modifiziert oder die gemeinsame Immobilie verwertet werden muss?

Welche Möglichkeiten es gibt, um eine selbstzerstörerische und kostspielige Auseinandersetzung um die Wohnung, das ehemalige Heim und daran geknüpfte Verbindlichkeiten zu vermeiden, damit eigenverantwortliche gemeinsame Lösungen erreicht werden, darüber wird bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 21.10.24 um 18:00 Uhr in den Räumen des Paritätischen Bildungswerkes, Wiener Str. 2 in Magdeburg durch eine Fachanwältin für Familienrecht anschaulich informiert. Sie gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps, stellt verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor und beantwortet Fragen.

Eine Anmeldung unter magdeburg@isuv.de ist wünschenwert.

Paul Hoffmann
Leiter der Kontaktstelle Magdeburg
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V.
Tel. +49 151 50709864
Email:  magdeburg@isuv.de

www.isuv.de