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Dr. Hans-Dieter Cleven konzentriert sich in der Auseinandersetzung mit Boris Becker auf das englische Insolvenzverfahren

Zug (ots)

Dr. Hans-Dieter Cleven hat entschieden, das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug vom 26. November 2018 im Verfahren gegen Boris Becker nicht an das Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen und damit das Verfahren in der Schweiz zu beenden. Die Forderungen von Dr. Cleven sind im englischen Insolvenzverfahren von Boris Becker angemeldet und werden nun - wie alle übrigen angemeldeten Forderungen - anhand der nachfolgend genannten Faktenlage durch die Trustees in London zu beurteilen sein.

Diverse Gründe haben Dr. Cleven zu der Entscheidung der Beendigung des Schweizer Verfahrens veranlasst:

   - Mittels eines Urteils ist damit rechtskräftig festgestellt 
     worden, dass Boris Becker die Forderungen von Dr. Hans-Dieter 
     Cleven per 31. Dezember 2014 in der Höhe von CHF 41'774'236.65 
     nicht bestritten hat.
   - Die Forderungen sind - unabhängig von einem Urteil - 
     mittlerweile fällig geworden, indem Dr. Cleven im Juli 2017 
     sämtliche Darlehen gekündigt und die Rückzahlung innerhalb der 
     gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen verlangt hat - freilich 
     ohne eine Zahlung von Becker erhalten zu haben.
   - Sämtliche Forderungen von Dr. Cleven gegenüber Becker sind 
     einwandfrei dokumentiert mit beidseitig unterzeichneten 
     Darlehensverträgen und regelmäßigen Schuldanerkennungen 
     (letztmals per 16. März 2015) respektive Tilgungsvorschlägen 
     seitens Becker bzw. dessen Rechtsvertretern.
   - Ein rechtskräftiges Urteil in der Schweiz wäre zeitlich kaum vor
     Beendigung des englischen Insolvenzverfahrens zu erwarten 
     gewesen und hätte demnach, egal mit welchem Ergebnis, aus Sicht 
     von Dr. Cleven nichts bewirkt, da sich ein Urteil des 
     Bundesgerichts bekanntlich nur über die Fälligkeit, nicht aber 
     über die unbestrittene Forderung ausgesprochen hätte. Eine 
     Forderung, welche zum dannzumaligen Zeitpunkt bereits durch den 
     Trustee entschieden worden ist.

Pressekontakt:

GHM Partners AG, Rechtsanwalt Oliver Habke, Poststraße 24,
CH-6300 Zug, Schweiz
oliver.habke@ghm-partners.com / +41 41 500 41 10

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